4,1 Million Euro Städtebauförderung für den Bodenseekreis

Martin Hahn, Landtagsabgeordneter der Grünen, freut sich mit den vier Städten Friedrichshafen, Überlingen, Meersburg und Markdorf und den vier Gemeinden Kressbronn, Langenargen, Salem und Überlingen. Zusammen erhalten sie 4,1 Million Euro Förderung für die städtebauliche Erneuerung. „Die Städtebauförderung ist ein großes und wichtiges Infrastrukturprogramm, das erhebliche Investitionen von privater und öffentlicher Seite auslöst“, erklärt Martin Hahn. „Wir wissen aus Studien, dass jeder Euro für die Städtebauförderung Investitionen in bis zu achtfacher Höhe nach sich zieht“, freut sich der Landtagsabgeordnete über den wichtigen Impuls. „Im Bodenseekreis wäre das eine Investitionssumme von 32 Millionen Euro“, so Martin Hahn. Vor allem aber freut sich der Landtagsabgeordnete, dass die vier Städte und Gemeinden mit Hilfe der Förderung wichtige Projekte voranbringen können.

Im Einzelnen profitieren von der Förderung die Stadt Friedrichshafen mit 1.4 Millionen Euro für das erstmals bezuschusste Projekt „Hinterer Hafen“. Ziel ist des Vorhabens ist die Aufwertung und Reaktivierung des Bereichs. Konkret geht es um die Aufwertung des öffentlichen Raums und die Sanierung im Gebäudebestand. Kressbronn erhält 650.000 Euro für die „Ortsmitte II“. Herbei handelt es sich um eine Finanzhilfeerhöhung für die laufende Sanierung. Langenargen wird mit 200.000 Euro bezuschusst. Das Geld ist für das Sanierungsgebiet „Östlicher Ortskern“ bestimmt. Auch hierbei handelt es sich um eine Finanzhilfeerhöhung für die laufende Sanierung.

Markdorf kann mit 500.000 Euro für das „Markdorfer Rathausareal“ planen. Auch diese Sanierung läuft bereits und bei der Förderung handelt es sich um eine Finanzhilfeerhöhung. Nach Meersburg fließen weitere 350.000 Euro für die „Oberstadt-Erweiterung“. Auch dies ist eine Finanzhilfeerhöhung der laufenden Sanierung. Salem bekommt 300.000 Euro Förderung für das bereits begonnene Vvorhaben die „Neue Mitte Salem“. Sipplingen ist mit 300.000 Euro Zuschuss dabei. Die Förderung ist für die laufende Sanierung „Ortskern“ bestimmt. Die Stadt Überlingen erhält 400.000 Euro Städtebauförderung für „Altstadt III“. Auch hierbei handelt es sich um eine Finanzhilfeerhöhung der laufenden Sanierung.

Martin Hahn und sein Landtagskollege, der SPD-Abgeordnete Klaus Käppeler, Betreuungsabgeordneter seiner Partei für den Wahlkreis Bodensee, weisen darauf hin, dass die Förderung dem lokalen und regionalen Bau- und Ausbaugewerbe zugute kommt. „Auch vorgelagerte Wirtschaftszweige und der Dienstleistungsbereich können von den Mitteln aus der Städtebauförderung profitieren“, so Klaus Käppeler.

Insgesamt hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft im aktuellen Programmjahr 203,7 Millionen Euro für Vorhaben der städtebaulichen Erneuerung freigegeben. Damit werden 348 Vorhaben gefördert, 61 davon erstmals. 147,4 Millionen Euro von den 203,7 Millionen Euro sind Landesfinanzhilfen, 56,3 Millionen Euro sind Bundesmittel. Im dritten Jahr in Folge lag die Fördersumme für Städtebauprojekte in Baden-Württemberg bei über 200 Millionen Euro.

Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid stellte fest, dass die Städtebauförderung zur Reduzierung des Flächenverbrauchs beitrage: „In der Städtebauförderung gilt der Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung“, betonte er. „Denn es werden gezielt Vorhaben unterstützt, bei denen innerorts gelegene Brachflächen für den Wohnungsbau, für Gewerbe und Dienstleistung gewonnen und umgenutzt werden. Zudem dient die Förderung der ganzheitlichen ökologischen Erneuerung und der Sicherung des sozialen Zusammenhalts.“ Als weitere Schwerpunkte der Förderung nannte er die Beseitigung von städtebaulichen Missständen und Entwicklungsdefiziten sowie die Konversion ehemals militärisch genutzter Areale.

Schulen in Römerstein/Hülben und Münsingen werden Gemeinschaftsschulen

Stuttgart (spd). Wie der SPD-Landtagsabgeordnete Klaus Käppeler mitteilte, haben die Werkrealschule Vordere Alb in Römerstein und Hülben sowie die Werkrealschule Münsingen eine Zusage erhalten: Das Kultusministerium genehmigte ihre Anträge zur Weiterentwicklung als Gemeinschaftsschulen. Die Zusage gilt bereits für das Schuljahr 2016/2017. Beide Schulen gehören zu rund 30 neuen Gemeinschaftsschulen im Land, die in diesen Tagen ebenfalls einen positiven Bescheid aus Stuttgart erhalten haben. Mittlerweile gibt es rund 300 Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg.

„Eine Schule wird nicht so einfach zur Gemeinschaftsschule, das Genehmigungsverfahren ist überaus anspruchsvoll, deshalb freut mich der Erfolg der beiden Schulen um so mehr“, sagte der SPD-Landtagsabgeordnete Klaus Käppeler, der neben seiner Abgeordnetentätigkeit die Grund- und Hauptschule in Hohenstein leitet. Das von beiden Schulleitungen und Schulträgern vorgelegte Konzept habe auch ihn überzeugt. „Entscheidend ist aber bei allen Verfahren, dass das pädagogische Konzept von einer breiten politischen Mehrheit vor Ort getragen wird“, erklärte Käppeler.

So sei etwa der Vorschlag der Gemeinden Römerstein und Hülben, einen Schulverband zu gründen und die Klassenstufen aufzuteilen, überaus positiv aufgenommen worden. „Künftig werden die Klassen fünf und sechs in Hülben, die Klassen sieben bis zehn am Standort Böhringen unterrichtet, das ist organisatorisch und pädagogisch gut begründet“, sagte der SPD-Abgeordnete Käppeler. Das Engagement aller Beteiligten werde sich auch in Münsingen auszahlen, ist sich Käppeler sicher. „Die Gemeinschaftsschule eröffnet gerade im ländlichen Raum erst die Möglichkeit, dass trotz rückläufiger Schülerzahlen weiterhin alle Schulabschlüsse wohnortnah angeboten werden können.“

Die anhaltende Skepsis der Opposition im Landtag könne er hingegen nicht nachvollziehen. „Überall im Land stimmt die CDU in den Gemeinderäten für die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen, im Landtag und Wahlkampf wird diese Schulform verteufelt, das passt einfach nicht zusammen“, kritisierte Käppeler. Die Gemeinschaftsschule werde nach seiner Erfahrung ganz pragmatisch als zusätzliche Wahlmöglichkeit gesehen. „Viele Eltern nehmen das Angebot gerne an, dass ihre Kinder länger gemeinsam mit anderen lernen können und sie ihrem Leistungsniveau entsprechend individuell gefördert werden“, sagte der SPD-Landtagsabgeordnete abschließend.

Allgemeine Information:

Die Weiterentwicklung zur Gemeinschaftsschule steht allen weiterführenden Schularten offen. Die Gemeinschaftsschule bietet einen pädagogischen Rahmen, Schülerinnen und Schülern auf allen Lernniveaus im Rahmen eines Ganztagsbetriebs gerecht zu werden. Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag sind ein pädagogisches Konzept, das sich an den Kriterien des deutschen Schulpreises orientiert, sowie eine Mindestgröße von dauerhaft 40 Schülerinnen und Schülern in der Eingangsklasse. Im Schuljahr 2015/16 gibt es landesweit 271 öffentliche Gemeinschaftsschulen, die von über 35.000 Schülerinnen und Schülern besucht werden. In Baden-Württemberg wechselt rund jeder sechste Grundschüler auf eine Gemeinschaftsschule.

Lernerfolg durch Individueller Förderung

Individuelle Förderung ist das Zauberwort moderner Pädagogik. Sowohl die Schillerschule als auch das Kollegium der Gustav Messmer Realschule nehmen in ihrem pädagogischen Alltag auf besondere Weise die Stärken und Schwächen des einzelnen Schülers in den Blick. Der Arbeitskreis Bildung der SPD Landtagsfraktion verschaffte sich unter der Leitung des schulpolitisches Sprechers Klaus Käppeler im Rahmen eines Fachgesprächs mit beiden Schulen, Vertretern des Schulamts Tübingen, des Kultusministeriums und dem örtlichen Bürgermeister Mike Münzing einen persönlichen Eindruck beider pädagogischen Konzepte der benachbarten Schulen.

Für die Realschule betonte Schulleiterin Magdalena Kalbfell, dass durch die erhöhte Lehrerstundenzuweisung der grün-roten Landesregierung die Verankerung individueller Förderkonzepte im Schullalltag sich sehr vereinfachte habe. Die zusätzliche Personalausstattung ermögliche, dass eine Klasse in kleinere Gruppe geteilt werden könnte und zwei Pädagogen den Unterricht begleiten. Nicolle Breitling, Schulleiterin der Schillerschule, die sich mit dem kommenden Schuljahr zur Gemeinschaftsschule weiterentwickeln möchte und bereits seit vielen Jahren die Unterschiedlichkeit der Schüler als Chance begreift, betonte dass eine erfolgreiche Praxis stets verknüpft ist mit einem steten Schulentwicklungsprozess, der getragen wird vom Kollegium aber auch von Eltern und Schülern.

Klaus Käppeler lobte in seinen Schlussworten, dass Münsingen Stolz auf diese beiden Schulen sein könne und zeigte sich zuversichtlich, dass individualisierte Lernkonzepte für alle Schularten eine Aufgabe für die Zukunft sei. Denn im Mittelpunkt steht der Lernerfolg des Schülers und nicht das Türschild der Schule.

Einladung durch OB und Wahlkreisabgeordneten: Kultusminister Stoch kommt zu TusSies-Heimspiel am 30. Januar

Stuttgart / Metzingen (spd). Kultusminister Andreas Stoch (SPD) kommt am 30. Januar nach Metzingen zum letzten Vorrundenspiel der TuS-Handballerinnen in der laufenden Saison. Zu Stochs Aufgabenbereich gehören auch die Bereiche Jugend und Sport. Der Minister hat deshalb die gemeinsame Einladung des Metzinger Oberbürgermeisters Dr. Ulrich Fiedler und des SPD-Wahlkreisabgeordneten Klaus Käppeler zum Besuch des Erstligaspiels gerne angenommen.

Sofern es sein voller Terminkalender erlaubt, fährt Käppeler als erklärter Fan der „TusSies“ regelmäßig von seinem Wohnort Zwiefalten zu den Heimspielen in der Metzinger Öschhalle. „Dass wir für den Minister das Spiel gegen Bad Wildungen ausgesucht haben, ist kein Zufall, wir wollten Andreas Stoch einen Loyalitätskonflikt ersparen“, begründete der SPD-Landtagsabgeordnete Klaus Käppeler die Terminwahl mit einem Schmunzeln. Immerhin spielten mit Frischauf Göppingen und der SG Bietigheim zwei weitere Frauenteams aus Baden-Württemberg in der Ersten Handballbundesliga.

Bei einem Gastteam aus Hessen könne Minister Stoch die Neutralität des Ministeramtes etwas weiter interpretieren. „Ich werde meinen Parteifreund jedenfalls sehr dazu ermuntern, das Metzinger Team als Zuschauer aktiv zu unterstützen“, sagte der SPD-Abgeordnete Käppeler. Er freue sich schon sehr auf das letzte Vorrundenspiel der „TusSies“ in der Saison 2015/2016. „Im beginnenden Wahlkampf eine schöne Abwechslung“, so Käppeler.

Wie steht es um die Wahlfreiheit der Eltern hinsichtlich der Ganztagsbetreuung in der Grundschule?

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

man merkt an der „Aktualität“ der heutigen Debatte, dass der FDP/DVP die Themen ausgehen.

Herr Wacker versucht einen Rundumschlag – und trifft dabei nur sich selbst.

Aber ich nutze natürlich gerne die Gelegenheit, ein weiteres Mal auf diesen historischen Erfolg der grün-roten Landesregierung hinzuweisen.

Mit der Verankerung der Ganztagsschule im Schulgesetz haben wir in kurzer Zeit etwas umgesetzt, wozu Schwarz-Gelb jahrzehntelang der Mut fehlte.

Vertreter der kommunalen Landesverbände, Herr Dr. Kern, loben die gemeinsame Vereinbarung und betonen:

„Dass vergleichbares mit schwarz-gelb niemals möglich gewesen wäre.“

Ich bemerke aber, dass die FDP seit ihrer Abwahl dem Thema Ganztagsschule eine neue Bedeutung beimisst. Herr Rülke beschreibt den Erkenntnisprozess seiner Fraktion mit den Worten: „Man habe den Ausbau der Ganztagsschule in der eigenen Regierungszeit verschlafen.“

Das gilt natürlich auch für die CDU.

Die heutige Debatte möchte ich zum Anlass nehmen, Herrn Dr. Timm Kern eine kleine, kostenlose Nachhilfe anzubieten.

Kostenlos deswegen, weil auch die Ganztagsschule kostenlos ist.

Nachhilfe, deshalb, weil die heutigen Ausführungen von Herrn Dr. Kern durchblicken lassen, dass es ihm trotz zahlloser Anläufe einfach nicht gelingen will, den rechtlichen Rahmen des Schulgesetztes vollumfänglich zu erfassen.

Sonst käme er nicht immer auf die gleichen, falschen Schlussfolgerungen, es gäbe einen Zwang zur Ganztagsschule, es gäbe keine Wahlfreiheit und es gäbe keine Flexibilität.

Eltern haben eine Wahlfreiheit, ob Sie ihr Kind an einer Ganztagsschule anmelden möchtenoder nicht. Einen Ganztagsschulzwang gibt es nicht.

Eltern entscheiden als Teil der Schulkonferenz, ob die Schule überhaupt ein Antrag auf Ganztagsbetrieb stellt. Die Stärkung der Eltern- und Schülervertretung in der Schulkonferenz ist, nebenbei bemerkt, auch ein Erfolg der grün –roten Landesregierung. Das hat Ihnen Frau Boser gerade eben auch schon gesagt.

Schulen können bei der Ausgestaltung ihres pädagogischen Konzeptes wählen.

Sie bestimmen den Umfang des Ganztagsangebots, und zwar sowohl die Zahl der Tage – drei oder vier – als auch den zeitlichen Umfang – sieben oder acht Stunde.

Schulen entscheiden über die Form des Ganztagsangebots. Und an dieser Stelle bitte genau zuhören, lieber Herr Dr. Kern, Schulen können zwischen der Ganztagsschule in Wahlform oder in verbindlichen Form wählen.

Wahlform bedeutet – wie an meiner Schule übrigens auch – dass ein verlässliches Ganztagsangebot organisiert wird, welches Eltern zu Beginn des Schuljahres für Ihr Kind wählen können, oder nicht.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass Schulen sich für eine verbindliche Form der Ganztagsschule entscheiden können. Eltern können zum Zeitpunkt der Anmeldung entscheiden, ob sie diese Schule für ihr Kind wählen möchten oder nicht.

Ginge es nach den Vorstellungen der FDP, erhielten Eltern völlige Wahlfreiheit. Aber was bedeutet das für eine Schule, den Unterricht und für die Schulorganisation konkret?

Täglich würden Eltern ihre Kinder an- und abmelden, am besten auch noch samstags. Die Gruppengrößen würden ständig wechseln. Auf diese Informationen müssten der Lehrer, Gruppenleiter und die Mensa reagieren. Dadurch würde ein riesiger Organisationsaufwand verursacht.

Die Folge: Die Umsetzung eines Pädagogischen Konzepts mit hoher Qualität wäre unmöglich.

Mit anderen Worten:
Der FDP geht es eigentlich nur darum, Kinder zu betreuen oder sie aufzubewahren. Es geht ihr nicht um Qualität, nicht um Lernerfolge.

Das können sich dann wieder nur die Wohlhabenden mit teurer Nachhilfe leisten

Wir respektieren den Wunsch der Eltern und der Schule, wenn diese an dem bisherigen Angebot festhalten möchten. Deshalb halten wir an unserer Zusage fest, die Landesförderung der Betreuungsangebote dort aufrecht zu erhalten, wo es noch kein Ganztagsschulangebot gibt.

Wir, die SPD, stehen wir für einen Ausbau der Ganztagsschule sowohl im Grundschulbereich und in den kommenden Jahren auch im Bereich der weiterführenden Schulen. Jede Schule soll die Möglichkeit erhalten, sich zu einer Ganztagsschule weiterentwickeln zu können.

Niemand muss, jeder kann.

Entscheidend ist der Bedarf vor Ort! Und dieser ist groß. Ich bin daher überzeugt, dass die Zahl der Ganztagsschulen in den kommenden Jahren erheblich steigen wird.

Lieber Herr Kollege Dr. Kern – Sie haben in der zweiten Runde die Möglichkeit zum Besten zu geben, ob Sie etwas dazu gelernt haben und die Unterscheidungsmerkmale von Ganztagsschule in Wahlform  und Ganztagsschule in verbindlichen Form nun wiedergeben können. Ich bin gespannt.

Aber kommen Sie mir nicht wieder mit Ihrem liberalen Lieblingswort „Freiheit“. Sie verwechseln dies zu oft mit Beliebigkeit!

Vielen Dank!