SPD-Ortsverein Metzingen besucht Grafeneck

In Buttenhausen verschwand die jüdische Gemeinde während des 3. Reiches. Ein Friedhof und eine Gedenkstätte erinnern heute an diese Zeit. Immerhin entstammte eine politische Persönlichkeit der Gemeinde: Matthias Erzberger, ein Publizist und Zentrumspolitiker, der 1921 von Rechtsradikalen ermordet wurde.

Ganz anders die Geschichte von Grafeneck. Aufgetaucht ist Grafeneck als Gründung eines Schlosses der württembergischen Könige, das anfangs auch durch Um- und Anbauten eine stattliche Größe hatte. Nach wechselvoller Geschichte wechselte der Besitz zu Beginn des letzten Jahrhunderts an die Samariter Stiftung, die dort ein Heim für behinderte Menschen schuf.

Ende des Jahres 1939 beschlagnahmte das Württembergische Innenministerium das Gelände, um dort „Zwecke des Reiches“ umzusetzen. Geplant war dort die Umsetzung der Maßnahmen der Euthanasie, die in Berlin in der zentralen Planungsbehörde als „Aktion T 4“, benannt nach dem Sitz in der Tiergartenstraße 4, beschlossen worden waren. Es sollten Behinderte als „Belastung der Volkswirtschaft beseitigt“ werden. Weitere 5 solche Anstalten folgten verteilt über das gesamte Reichsgebiet. Aber in Grafeneck begann die Massenvernichtung „menschlich unwerten Lebens“! Es war der Beginn der „systematisch-industriellen Ermordung“ von Menschen im 3. Reich. Die Spuren der Täter führen in die danach entstehenden Vernichtungslager im Osten des Reiches!

In Grafeneck wurden innerhalb 1 Jahres 10.654 geistig Behinderte und psychisch Kranke ermordet. Sie stammten alle aus dem Südwesten/Westen des Reiches. Eine unvorstellbare Anzahl, aber auch Tat, die das unmenschliche Regime des 3. Reiches demaskierte. Verbracht wurden die Betroffenen per „grauem Bus“ aus ihren Pflegeheimen direkt in die Gaskammern.

Unvorstellbar ist, dass Niemand etwas bemerkt haben will.

Alle Teilnehmer des Besuchs in Grafenberg waren geschockt über die Dokumentation der Gräueltaten. Sie konnten die Unmenschlichkeit kaum fassen. Näher gebracht wurde das Geschen in Grafeneck durch die kompetenten Ausführungen von J. Klaß vom OV Münsingen der SPD, auf dessen Einladung die Metzinger in Grafeneck waren.

Grafeneck ist durch seine Gedenkstätte, den Friedhof und das Namensbuch, in dem alle Ermordeten namentlich aufgeführt sind, eine Stätte der Erinnerung geworden, die vor unserer Haustüre auf die Gräueltaten der Vergangenheit aufmerksam machen.

Erinnern kann und muss Bestand haben, damit sich solche Auswüchse der Unmenschlichkeit nicht wiederholen (können)!

Eventuell kann dieser Beitrag dazu beitragen, dass das Erinnern wach gehalten wird und Einige es als Aufforderung für einen Besuch der Gedenkstätte Grafeneck verstehen.

(Autor: Jürgen Fromhold)

Klaus Käppelers Antwort auf den Offenen Brief der Metzinger Aktionsgemeinschaft K21

Es wird nun schon sehr lange über das Für und Wider von S21 und K21 diskutiert. Daher und weil die Fakten in der Schlichtung bereits ausführlich erörtert wurden,  möchte ich an dieser Stelle auch nicht noch einmal in die inhaltliche Diskussion einsteigen. Insgesamt ist zu beobachten, dass sich die Bevölkerung in Stadt und Land längst in zwei Lager geteilt hat: Befürworter und Gegner von Stuttgart 21.

Unser vorderstes Bestreben muss nach dem aus unserer Sicht positiv bewerteten Stresstest nun sein, die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für dieses Projekt zu gewinnen. In diesem Zusammenhang wird die Landesregierung auch den Vorschlag des Schlichters Heiner Geißler für eine Kombilösung in verkehrlicher, finanzieller und planungsrechtlicher Hinsicht auf seine Tragfähigkeit überprüfen. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass diese Kombilösung bereits im Raumordnungsverfahren von 1997 geprüft und aus zahlreichen Gründen – vor allem auch finanzieller Art – verworfen wurde. Diese Einschätzung hat nicht zuletzt der heutige Verkehrsminister Winfried Hermann selbst noch am 20. Oktober vergangenen Jahres vertreten:

„Vor 15 Jahren haben wir offengelassen, ob als Alternative zu Stuttgart 21 auch eine Kombilösung sinnvoll sein könnte. Diese Variante wurde dann aber sehr bald nach weiteren Prüfungen verworfen, insbesondere weil schon Mitte der 90er Jahre klar war, dass dieses Projekt viel zu teuer würde.“

(Aus einer Pressemitteilung Winfried Hermanns vom 20.10.2010)

Darüber hinaus steht in Zweifel, ob Herrn Geißlers Vorschlag zu einer Befriedung der Situation beitragen könnte, da einige der Hauptkritikpunkte der Gegner von S21 auch hier nicht berücksichtigt werden.

Der weitere, auch von mir mitgetragene Weg, sieht daher so aus, dass die Landesregierung nun ein Kündigungsgesetz eingebracht hat. Inhalt dieses Gesetzes ist die einseitige Kündigung der bestehenden vertraglichen Verpflichtungen des Landes. Es geht dabei um den Finanzierungsbeitrag in Höhe von 824 Millionen Euro. Bestandteil des zur Abstimmung gestellten Gesetzesentwurfs ist dabei auch, welche Kosten auf das Land im Falle eines solchen Ausstiegs zukommen. Heiner Geißler geht in seinem Schlichterspruch vom 30.11.2010 von 1-1,5 Milliarden Euro aus. Wenn dieses Gesetz im Parlament scheitern sollte, wird es eine Volksabstimmung nach Artikel 60 der Landesverfassung geben. Aufgrund der umfangreichen Vorbereitungen erfolgt der  Volksentscheid dann frühestens im November.

Die SPD-Fraktion sieht den Volksentscheid als einen Weg der Versöhnung, der die Bürgerinnen und Bürger direkt einbindet, da nach unserem Verständnis Protest in einer Demokratie gehört werden muss.

Mit freundlichem Gruß

Klaus Käppeler MdL

Klaus Käppeler beglückwünscht Preisträgerin aus Bad Urach

Klaus Käppeler, Landtagsabgeordneter des Wahlkreises Hechingen/Münsingen, freute sich besonders, dass in diesem Jahr eine Schülerin aus Bad Urach unter den Gewinnern war.

Laura Michael, 17-jährige Schülerin der Geschwister-Scholl-Realschule, hat mit ihrem Plakatentwurf zum Thema „Chancen und Probleme in der heutigen Arbeitswelt“ einen der 38 ersten Preise gewonnen, die mit einer mehrtägigen Reise nach Ljubliana belohnt wurden. „Unter der stattlichen Anzahl von 3853 Beiträgen hat Laura einen der ersten Preise ergattert – das ist wirklich eine stolze Leistung“, sagte Klaus Käppeler am Rande der Preisverleihung.

Der Wettbewerb des Landtags motiviert seit Jahrzehnten Schülerinnen und Schüler, sich mit aktuellen politischen Problemen auseinanderzusetzen. „Erst durch die intensive Beschäftigung mit den sozialen und politischen Zusammenhängen in der Gesellschaft wird unsere Demokratie lebendig“, so Käppeler.

 

 

 

Geplante Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung

PLENUM   9. Sitzung, 20.07.2011

 

TOP 2a)                Aktuelle Debatte

Die Zukunft der Grundschulempfehlung in Baden-Württemberg: Mit qualifizierter Beratung die Elternrechte stärken sowie den frühen und überzogenen Leistungsdruck auf Mädchen und Jungen reduzieren

Beantragt von der Fraktion der SPD

 

b) Antrag der Fraktion FDP / DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus und Sport

Zukünftige Ausgestaltung der Grundschulempfehlung

Drucksache 15 / 158

 

Herr Präsident, / Frau Präsidentin,

meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!

 

Nächste Woche darf ich eine Kollegin in den wohlverdienten Ruhestand verabschieden, die über 40 Jahre diesem Land treu gedient hat. Sie wird mit Wehmut gehen, denn ihr ganzes Leben lang war es für sie eine große Freude, ihren Grundschulkindern die Lehrerin zu sein.

Und noch ein Wermutstropfen trübt ihren Abschied: Über 40 Jahre lang hat sie davon geträumt, dass sich in der Schule etwas ändert. Sie freut sich für ihre Kolleginnen und Kollegen, dass sie in den Stufen 3 und 4 zukünftig nicht mehr  die unselig verpflichtende Grundschulempfehlung aussprechen müssen, dass sie nicht mehr Schicksal spielen müssen,  nach 3 ½ Jahren Grundschulzeit.

Ich hätte es meiner Kollegin gerne gegönnt, ohne den Druck der Eltern auf ihre Kinder und häufig genug auf sich selbst zu unterrichten.

Ich hätte es ihr gegönnt, ohne den enormen Notendruck zu unterrichten. 10 Klassenarbeiten in Deutsch, 8 Klassenarbeiten in Mathe.

Ich hätte es ihr gegönnt, die Eltern zu beraten, ohne dass in deren Hinterkopf immer mitschwingt: Hoffentlich reicht es zu 2,4, der Empfehlung fürs Gymnasium; oder wenigsten zu 3,0, der Berechtigung, die Realschule zu besuchen. Meine Kollegin hätte gerne weiterhin Eltern und Schüler beraten, ohne Druck,  sondern sachlich fundiert.

Der Druck, der auf alle Beteiligten schon Ende der zweiten Klasse entsteht, ist enorm. Alljährlich sitzen mir kurz vor den Sommerferien die Elternvertreter der zweiten Klassen gegenüber, die wissen wollen, welcher der Kollegen ihre Kinder in der dritten und damit später in der vierten Klasse unterrichten wird. Es gibt also erwünschtere und weniger erwünschte Lehrer, je nachdem, von welchem sich die Eltern die bessere Vorbereitung und die gnädigeren Noten erhoffen.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sie werden sich vorstellen können, was das für einen Schulleiter bedeutet, diesen Spagat zwischen den Elternwünschen auf der einen Seite und der fairen Behandlung aller Kolleginnen und Kollegen auf der anderen Seite hinzubekommen.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich an dieser Stelle auch ein paar Worte verlieren über die Auswüchse, die die verpflichtende Grundschulempfehlung produziert hat.

Ich weiß aus Gesprächen, dass Eltern versuchen, Lehrer mit Geschenken zu beeinflussen, um das Empfehlungsziel zu erreichen. Und dieses lautet nicht Hauptschule und auch nicht Werkrealschule.

 

Gängige Praxis unter Eltern, die mit aller Gewalt ihr Kind von der unerwünschten Hauptschule in die Realschule bugsieren wollen, ist zum Beispiel folgende: Das Kind hat die Empfehlung für die Realschule nicht erhalten, das Beratungsverfahren hat auch kein anderes Ergebnis gebracht und dann wurde es noch in eine Prüfung gejagt –  die nur rund 10% bestehen – und es hat nicht zu den Glücklichen gehört.

Nun kommt es in die Hauptschule. Die Klassenlehrerin empfängt eine Truppe von vermeintlichen Verlierern. Mit großem Engagement gelingt es ihr, die Kinder zu motivieren, ihr Selbstvertrauen zu stärken und sie  belohnt auch mit guten Noten.

Zum Halbjahr, spätestens dann zum Ende des Schuljahres ist das Ziel erreicht: Das Kind darf über die multilaterale Versetzungsordnung in die Realschule. Und obwohl in der Verordnung steht, dass es in die nächsthöhere Klasse wechseln muss, darf es in der Realschule die 5. Klasse wiederholen. Dieses Schuljahr wird dann gezählt wie ein Mal Sitzenbleiben.

Dass dieser Schüler oder diese Schülerin dann ebenso 7 Jahre bis zur Mittleren Reife braucht, wie ein Hauptschüler, der nach der Prüfung eine zweijährige Berufsfachschule besucht, interessiert die Eltern nicht: sie haben sich vom Stigma  „Hauptschule“ befreit.

 

Und hier noch etwas zur Legende der guten Beratung:

Schon jetzt haben alle Eltern die Möglichkeit, sich an ihrer Schule beraten zu lassen in Sachen Grundschulempfehlung. Was die allermeisten Eltern wollen, die von sich aus den Weg in ein solches Gespräch finden,  ist jedoch keine Beratung im eigentlichen Sinn sondern lediglich eine Aussage darüber „Erhält mein Kind eine Empfehlung für die Realschule oder für das Gymnasium oder nicht?“. Der Druck, den die Eltern sich auferlegen und der am Ende immer beim Kind landet, ist enorm. Dass immer mehr Kinder und Jugendliche Psychopharmaka einnehmen, hat direkt mit diesem Druck zu tun.  Wir alle wissen aber, dass es sich in einem Klima von Versagensangst nicht gut lernt. Für diejenigen Kinder nämlich, die keine Empfehlung für die Schule ihrer Wahl bekommen, handelt es sich bei der derzeitigen Grundschulempfehlung um einen Wink mit dem Zaunpfahl, dass sie zu denjenigen zählen, die es nicht geschafft haben. Eine Niederlage, die diese Kinder zutiefst beschämt.

 

Ja, das ist die Realität in Baden-Württembergischen Grundschulen: Seit Jahrzehnten sortieren wir die Kinder mit all diesen negativen Begleiterscheinungen.

Dabei findet eine unsägliche soziale Auslese statt: Kinder aus bildungsnahen Elternhäusern erreichen 2 ½ Mal eher eine Empfehlung für die Realschule bzw. das Gymnasium  als Kinder aus bildungsfernen Schichten.  Der dicke Geldbeutel betuchter Eltern macht Nachhilfe und Lernerfolg möglich. Alternativ werden Eltern zu Hilfslehrern der Nation.

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen – ja, auch ich als Schulleiter freue mich über die künftige Wahlmöglichkeit der Schülerinnen und Schüler. Keine weinenden Eltern mehr, deren Welt zusammenbricht, wenn sie erfahren, dass ihr Kind in die Hauptschule muss. Wobei ich nicht nur einmal hörte, dass ich versuchen wolle, meine Hauptschule mit guten Übergangszahlen zu retten.

Der Wegfall der Grundschulempfehlung bedeutet nicht zuletzt auch eine Chance für die Eltern, mehr Verantwortung zu übernehmen für die schulische Entwicklung ihrer Kinder. Der Begriff von der Schule als Lebensraum beginnt nämlich genau hier, an jener Stelle, an der die Eltern nicht nur ins Boot geholt werden, sondern auch das Ruder übernehmen.

Damit das gelingt, werden wir ein "durchgängiges, kontinuierliches und verbindliches Informations- und Beratungskonzept" ausarbeiten. Es soll auf der schon vorhandenen Beratungstätigkeit aufbauen, aber über die bloße Beurteilung nach Noten hinausgehen. Damit wird die gesamte Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes stärker in den Blick genommen, etwa das Lern- und Arbeitsverhalten oder die Motivation.

 

Wir streben ein begleitendes Konzept für die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer an. Sie sollen ein besseres Rüstzeug dafür erhalten, wie sie die Eltern am besten beraten können. Auch die Beratungslehrer erhalten künftig eine noch wichtigere Funktion und werden dem Namen eher gerecht.

 

Die Kooperation zwischen Grundschule und weiterführenden Schulen wird verbindlich festgelegt. Bisher gab es informelle Treffen, bei denen sich die Gymnasien oder die Realschulen über die mangelnde Qualität an den Grundschulen beschwerten, ohne sich mit dem Bildungsplan der Grundschule auseinandergesetzt zu haben. Die Kooperation soll die Lehrkräfte von Grundschule und weiterführender Schule näher zusammenführen, mit dem Auftrag, den Übergang gemeinsam mit den Eltern zu gestalten.

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die geplanten Änderungen setzen auf die Eigenverantwortung und eine stärkere Beteiligung der betroffenen Bürger an Entscheidungen. Diese Beteiligung wird die Gewähr dafür sein, dass die Änderungen langfristig Bestand haben werden.

 

 

Zum Antrag der FDP /DVP

Sehr geehrte Kollegen der FDP / DVP,

im Beschlussteil des Antrages 15 /158 beantragen Sie  „auch nach der Abschaffung ihrer Verbindlichkeit an einer förmlichen Grundschulempfehlung festzuhalten“.

Heißt das: die FDP begrüßt die Abschaffung der Verbindlichkeit?

Oder heißt das: wir wollen weiterhin ein förmliches Verfahren – also doch verbindlich?

Als Liberale unterstelle ich Ihnen mal, dass Sie die Freiheit der Eltern gerne gegen die Bevormundung durch den Staat ersetzen wollen.

Zum Verfahren schlage ich Ihnen vor, Ihren Antrag in den Schulausschuss zu überweisen, denn dort war er noch nicht.

 

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.landesregierung-gruen-rot-verteidigt-aus-fuer-grundschulempfehlung.19b61490-c00a-4fee-a674-34a65d8bff55.html

 

http://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedwestumschau/Gruen-Rot-will-weniger-Stress;art4319,1047441

„Keine Benachteiligung von Bürger-Windrädern“

Münsingen (spd) Nach der aktuellen Vergabepraxis der Landesverwaltung sind örtliche Initiativen für Windkraftanlagen in Bürgerhand gegenüber Großinvestoren im Nachteil. So bevorzugt die Landesforstverwaltung bei Pachtverträgen für geeignete Standorte im Landesbesitz jene Investoren, die bereits vergleichbare Anlagen betreiben. Der SPD-Landtagsabgeordnete Klaus Käppeler hat sich nun an Landesumweltminister Franz Untersteller (Grüne) gewandt und um eine Überprüfung der Vergaberichtlinien gebeten.

 

„Wir haben bereits Monopole bei den klassischen Energieversorgern, die bislang geltenden Vergaberichtlinien für Windkraftanlagen würden erneut Großinvestoren begünstigen“, begründete Käppeler seinen Vorstoß. Dabei gehe es ihm nicht um eine einseitige Bevorzugung von Bürgerbetreibergesellschaften. „Auch private Initiativen vor Ort müssen belegen, dass sie genügend Kapital und erfahrene Projektpartner haben, um eine Anlage effizient und sicher zu betreiben“, stellte der SPD-Landtagsabgeordnete klar.

 

An Käppeler hatte sich eine örtliche Initiative auf der Schwäbischen Alb gewandt, der vom Regierungspräsidium in Tübingen nur geringe Chancen bei einer Bewerbung um einen Pachtvertrag eingeräumt wurden. „Mir war sofort klar, dass hier grundlegende Fragen bei der künftigen Vergabepraxis besonders in unserer Region berührt sind“, erklärte der SPD-Abgeordnete.

 

Um die breite Akzeptanz von Windkraftanlagen nach der jetzt beschlossenen Energiewende zu erreichen, sei die Beteiligung der Bürger entscheidend. „Lokalen Initiativen wird das besser gelingen als anonymen Investoren von außerhalb“, ist sich Käppeler sicher. Hinzu komme, dass die Erträge bei einer Bürgerbetreibergesellschaft vor Ort verbleiben. „Statt Aktionäre großer Energieversorger zu bedienen, werden solche Einnahmen in strukturschwachen Regionen weitere kluge Investitionen in die Zukunft ermöglichen.“