„Keine Benachteiligung von Bürger-Windrädern“

Münsingen (spd) Nach der aktuellen Vergabepraxis der Landesverwaltung sind örtliche Initiativen für Windkraftanlagen in Bürgerhand gegenüber Großinvestoren im Nachteil. So bevorzugt die Landesforstverwaltung bei Pachtverträgen für geeignete Standorte im Landesbesitz jene Investoren, die bereits vergleichbare Anlagen betreiben. Der SPD-Landtagsabgeordnete Klaus Käppeler hat sich nun an Landesumweltminister Franz Untersteller (Grüne) gewandt und um eine Überprüfung der Vergaberichtlinien gebeten.

 

„Wir haben bereits Monopole bei den klassischen Energieversorgern, die bislang geltenden Vergaberichtlinien für Windkraftanlagen würden erneut Großinvestoren begünstigen“, begründete Käppeler seinen Vorstoß. Dabei gehe es ihm nicht um eine einseitige Bevorzugung von Bürgerbetreibergesellschaften. „Auch private Initiativen vor Ort müssen belegen, dass sie genügend Kapital und erfahrene Projektpartner haben, um eine Anlage effizient und sicher zu betreiben“, stellte der SPD-Landtagsabgeordnete klar.

 

An Käppeler hatte sich eine örtliche Initiative auf der Schwäbischen Alb gewandt, der vom Regierungspräsidium in Tübingen nur geringe Chancen bei einer Bewerbung um einen Pachtvertrag eingeräumt wurden. „Mir war sofort klar, dass hier grundlegende Fragen bei der künftigen Vergabepraxis besonders in unserer Region berührt sind“, erklärte der SPD-Abgeordnete.

 

Um die breite Akzeptanz von Windkraftanlagen nach der jetzt beschlossenen Energiewende zu erreichen, sei die Beteiligung der Bürger entscheidend. „Lokalen Initiativen wird das besser gelingen als anonymen Investoren von außerhalb“, ist sich Käppeler sicher. Hinzu komme, dass die Erträge bei einer Bürgerbetreibergesellschaft vor Ort verbleiben. „Statt Aktionäre großer Energieversorger zu bedienen, werden solche Einnahmen in strukturschwachen Regionen weitere kluge Investitionen in die Zukunft ermöglichen.“

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