Therapie im Strafvollzug ändern

ZWIEFALTEN/STUTTGART/BERLIN. (rei) Der SPD-Wahlkreisabgeordnete Klaus Käppeler setzt sich für eine Neuregelung der Abfolge von Therapie und Strafvollzug ein. Die Rechtslage sieht momentan vor, dass sich Strafgefangene bei entsprechendem Vergehen vor dem Vollzug ihrer eigentlichen Freiheitsstrafe einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen müssen. In einem Schreiben an die Justizministerien in Stuttgart und Berlin hat Käppeler nun um eine Überprüfung des Verfahrens gebeten.

„Nach Gesprächen mit Fachleuten bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass die bisher gängige Praxis nicht zielführend ist“, begründete Käppeler seinen Vorstoß. Der SPD-Abgeordnete wurde auf die Kritik vieler Ärzte am gegenwärtigen Verfahren durch Dr. Hannes Moser, Arzt am psychiatrischen Klinikum Zwiefalten, aufmerksam gemacht. Nach den Erfahrungen der Praktiker seien viele Therapien zum Scheitern verurteilt, weil die Gefangenen nach der Therapie beim Antritt ihrer Haftstrafe im Gefängnis wieder mit Alkohol und Drogen in Berührung kämen. „Unsere Gefängnisse sind einfach nicht drogenfrei, auch der Gesetzgeber kann sich dieser Tatsache nicht verschließen“, so Käppeler.

Es sei daher sinnvoll, die bei manchen Straftätern notwendige Psychotherapie nach dem Strafvollzug durchführen zu lassen. Ein früherer Gesetzesentwurf des Bundesrates zur Neuregelung der Abfolge soll laut Bundesjustizministerium bei der angestrebten Reform des Maßregelrechts wieder aufgegriffen werden. Der SPD-Abgeordnete plädiert dafür, die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe der Landesjustizminister zu berücksichtigen. Käppeler: „Dort wird eine Änderung der Vollstreckungsreihenfolge von Therapie und Strafe dringend empfohlen.“

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