Mehr Geld für Kleinkindbetreuung in der Region – Kommunen bekommen ab 2012 mehr Geld vom Land

Stuttgart (spd) Für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder von der Geburt bis zu drei Jahren erhalten die Kommunen im Wahlkreis Hechingen-Münsingen im nächsten Jahr rund drei Millionen Euro zusätzliche Mittel vom Land. Die Summe der Zuweisungen im Wahlkreis steigt damit auf rund 4,8 Millionen Euro.

Der SPD-Landtagsabgeordnete Klaus Käppeler freut sich über den Pakt für Familien mit Kindern, den die neue Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden beschlossen hat. „Die grün-rote Landesregierung hält damit Wort und setzt die von der SPD versprochene Unterstützung junger Familien um“, erklärte der SPD-Abgeordnete für den Wahlkreis Hechingen-Münsingen. Damit, so Käppeler, mache die neue Koalition in Stuttgart ernst mit ihrer Ankündigung, sich für junge Familien und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einzusetzen.

Den Städten und Gemeinden im Wahlkreis Hechingen-Münsingen werde ermöglicht, mit dem zusätzlichen Geld vom Land die Kleinkindbetreuung auszubauen. „Durch Gespräche vor Ort weiß ich, dass viele Familien auch in meinem Wahlkreis auf eine gute Kinderbetreuung angewiesen sind. Die Kommunen sind nun endlich in der Lage, dem nachzukommen.“

So erhalten die Gemeinden Eningen und Lichtenstein jetzt insgesamt über 710.000 Euro Fördermittel. Im Ermstal haben die Kommunen in der Summe rund 1,9 Millionen Euro für die Kleinkindbetreuung zur Verfügung, darunter Metzingen mit 1,1 Millionen Euro. Aber auch andere Kommunen im Bereich Ermstal wie Bad Urach (402.000 Euro), Dettingen (194.000 Euro), Riederich (107.000 Euro) oder Grafenberg (88.000 Euro) können ihre Angebote ausweiten und verbessern.

Für die Kommunen in der Region Münsinger Alb sind über 1,6 Millionen Euro Landesmittel vorgesehen, im Durchschnitt rund 116.000 Euro pro Stadt beziehungsweise Gemeinde. Spitzenreiter ist hier Engstingen mit rund 350.00 Euro Landesförderung, Münsingen und Trochtelfingen bekommen jeweils rund 300.000 Euro aus dem Landesetat, Sonnenbühl 218.000 Euro und Römerstein rund 125.000 Euro. Die kleineren Kommunen im Einzugsbereich können im nächsten Jahr durchweg über fünfstellige Eurobeträge verfügen. In der Region Zollernalb steigen die Zuschüsse auf insgesamt über 530.000 Euro, die sich die Kommunen Hechingen (345.000 Euro), Burladingen (168.000 Euro) und Jungingen (18.000 Euro) teilen.

Damit, so Käppelers Resümee, sei ein wichtiger Schritt getan, Baden-Württemberg kinderfreundlicher zu gestalten. Die alte schwarz-gelbe Regierung habe leider auch aus ideologischen Gründen im Bereich der Kinderbetreuung vieles versäumt, kritisierte Käppeler. „CDU und CSU streiten sich im Bund noch immer über die völlig untaugliche Betreuungsprämie, statt sich wie die neue Regierung in Baden-Württemberg an der Lebenswirklichkeit der Familien zu orientieren.“

Käppeler weist darauf hin, dass über die kommunalen Fördergelder hinaus auch zusätzliche Mittel für die Betreuung durch Tageseltern bereit gestellt würden. Im Landkreis Reutlingen seien dafür 2012 rund 1,1 Millionen Euro vorgesehen, in der Region Zollernalb gut 416.000 Euro.

Klaus Käppelers Redebeitrag zur Änderung des Schulgesetzes anlässlich der Plenardebatte vom 10. November 2011

PLENUM

18. Sitzung, 10.11.2011

TOP 9 – Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung
Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg
Drucksache 15/823

Frau Präsidentin,  

meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!  

„Das Wegfallen der verpflichtenden Grundschulempfehlung lässt uns gelassener an das erste Schulhalbjahr herangehen und nimmt uns und letztendlich unserem Sohn in der vierten Klasse ganz viel vom Druck. Vielen Dank dafür!“ Dies ist eines von vielen Beispielen an Reaktionen, die ich seit der Ankündigung dieser Gesetzesänderung erhalte.  

Sehr geehrte Damen und Herren, das vorliegende Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg ist das erste, mit dem die grün-rote Landesregierung entscheidende Weichenstellungen in der Bildungspolitik vornimmt. Ich danke unserer Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer und ihrem Haus für die zügige Umsetzung des Koalitionsbeschlusses, dass die Verpflichtung der Grundschulempfehlung entfällt und damit die Elternrechte entscheidend gestärkt werden. Diesen Dank drücke ich vor allem als Schulleiter aus, der in das Übergangsverfahren von der Grundschule in die weiterführenden Schulen involviert ist. Und ich erlaube mir auch, Ihnen im Namen vieler betroffener Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie der Grundschulkinder Dank zu sagen.

Und will ich Ihnen auch nicht vorenthalten, wie die oben zitierte Email geendet hat. Die Mutter sagte zu ihrem Mann "Siesch, mir hend richtig gwählt!" 

In der Aktuellen Debatte am 20. Juli diesen Jahres sind Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP sehr kritisch mit der geplanten Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung umgegangen.

Nach Anhörung der Verbände müssten Sie allerdings Ihre Fahnen einholen und zugestehen, dass die neue Landesregierung auf dem richtigen Wege ist, weil sie den erklärten Elternwillen berücksichtigt.

Denn grundsätzlich hat außer Ihnen niemand etwas gegen die Abschaffung der Verpflichtung der Grundschulempfehlung: Die Neuregelung kommt einem langjährigen Wunsch des Landeselternbeirats entgegen und wird ausdrücklich begrüßt. Die kommunalen Landesverbände Landkreistag, Städtetag und Gemeindetag widersprechen der Neuregelung nicht. Das evangelische Schulwerk Baden-Württemberg hat keine Einwände und Änderungsvorschläge. GEW und DGB schließen sich der Umsetzung vollumfänglich an, der Beamtenbund widerspricht der Neuregelung nicht und die Vereinigung von Schulleiterinnen und Schulleitern steht dem neuen Übergangsverfahren grundsätzlich positiv gegenüber.

Bei so viel Einigkeit muss ich mich schon fragen: Warum haben Sie dies nicht längst selbst umgesetzt?

Die Antwort liegt auf der Hand: Es ist Ihnen einzig und allein um die Erhaltung der Dreigliedrigkeit des Schulsystems gegangen. Mit allen Mitteln wollten Sie die Hauptschule retten, damit Sie weiterhin eine Schulform haben, in die Sie Kinder, die aus Ihrer Sicht nicht in die Realschule oder ins Gymnasium passten, aussondern konnten. Kinder, die auffällig oder unangepasst,– aber nicht weniger intelligent als ihre Klassenkameraden sind und von ihrer Begabung her durchaus die Mittlere Reife oder das Abitur erreichen können.

Sie werfen uns vor, das Bildungssystem in Baden-Württemberg verändern zu wollen. Ich darf Ihnen sagen, dass Sie hiermit gar nicht so falsch liegen. Es geht uns aber um mehr: Wir wollen nicht nur die Strukturen, sondern vor allem auch die Atmosphäre, das Lernumfeld verbessern. Nirgends lernt es sich besser als in einer Atmosphäre des Angenommenseins, nirgends schlechter als unter Druck. 

Wenn Sie von einer überstürzten Einführung reden, dann halte ich Ihnen Folgendes entgegen: Schon immer haben Lehrerinnen und Lehrer in den vierten Klassen Eltern intensiv beraten, das tun sie auch in diesem und in den kommenden Jahren. Der Unterschied: Bisher empfanden Eltern die Empfehlung als feststehendes Urteil, als Drohung. Zukünftig werden sie sehr genau auf die Empfehlung der Lehrerinnen und Lehrer achten, weil die Verantwortung bei ihnen selbst liegt.

Schon bisher waren die engagierten Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer in intensivem Dialog mit den Eltern. Künftig wird die Beratung von der ersten Klasse weg verpflichtend und wird sich wie ein roter Faden durch die Grundschulzeit ziehen, so dass es nicht mehr passieren kann, dass Eltern nach Erhalt der Grundschulempfehlung aus allen Wolken fallen. 

Externe Beratungslehrer wurden bisher nur angerufen, wenn die Eltern mit der Gemeinsamen Bildungsempfehlung nicht einverstanden waren, in der Hoffnung, dass das Urteil der Schule korrigiert wird. Zukünftig werden diese speziell ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer eine wichtigere Rolle bei der Schullaufbahnberatung spielen, wenn Eltern sich in ihrer Entscheidung unsicher sind. Sie können – wenn die Eltern dies wünschen – einen Begabungstest machen oder sich auch nur in einem Gespräch beraten lassen. 

Sehr geehrter Herr Wacker, in der Aktuellen Debatte am 20. Juli haben Sie das Thema der Sozialen Selektion zur Sprache gebracht und behauptet, diese würde durch die wegfallende Verpflichtung verschärft.

Die Realität sieht derzeit allerdings so aus, dass Kinder aus den sogenannten „besseren“ Familien von ihren Eltern meist intensiv auf ihrer schulischen Laufbahn begleitet und nicht selten zur gewünschten Grundschulempfehlung getrimmt werden. Kinder von Eltern aus bildungsfernen Schichten hingegen kommen nicht in diesen vermeintlichen Genuss, da oft schon der regelmäßige Kontakt zwischen Eltern und Lehrern fehlt. Künftig jedoch werden auch diese Eltern verpflichtend beraten werden und zwar regelmäßig und bereits vom ersten Schuljahr an. Dass dies ein ganz grundsätzlicher und wichtiger Beitrag zu mehr Chancengleichheit ist, dürfte auch Ihnen einleuchten. 

Zur Angst, dass die Eltern die „falsche“ Schule wählen, möchte ich zweierlei anmerken:

1. Die Erfahrungen mit der Einführung von G8 hat doch gezeigt: Eltern schrecken eher davor zurück, ihre Kinder zu überfordern. Wie lässt es sich denn sonst anders erklären, dass landesweit 15 % der Schüler mit gymnasialer Empfehlung die Realschule besuchen, in meiner Heimatgemeinde oder auch an anderen Realschulen sind es sogar über 40 %.

2. Ich will nicht abstreiten, dass manche Eltern, vielleicht doch wider besseren Wissens ihr Kind an der Realschule anstatt der Hauptschule anmelden. Aber dieses Ziel haben sie jetzt auch schon erreicht, mit teurer Nachhilfe, mit gnadenlosem Pauken für die Klassenarbeiten, mit Druck oder dann nach der fünften Hauptschulklasse in der Orientierungsstufe. 

Ja, Sie haben Recht mit ihrer Befürchtung, dass dies das Aus für kleine Hauptschulstandorte sein kann. Aber erfinden Sie keine neue Dolchstoßlegende, nach dem Motto: „Wer hat euch verraten – Sozialdemokraten.“

Der kontinuierliche Rückgang an Hauptschülern ist dem Wunsch der Eltern nach einem höheren Bildungsabschluss geschuldet. Zurückgehende Schülerzahlen wirken sich deswegen insbesondere negativ auf kleine Hauptschulstandorte aus. Und schon vor Ihrem Schließungsprogramm „Neue Werkrealschule“ mussten kleine Hauptschulstandorte ihren Betrieb einstellen. In meiner näheren Umgebung zum Beispiel Hayingen, Mehrstetten, Auingen und Gomadingen zum Ende diesen Schuljahres. Und das nicht nur wegen der von Ihnen geforderten Zweizügigkeit, sondern weil sie nicht einmal mehr einzügig waren. Sollten solche Schulen Gemeinschaftsschulen werden und die Eltern diese Schulform wählen, könnte die eine oder andere Gemeinde eine weiterführende Schule im Ort behalten. 

Die Chancen auf Änderung der Gemeinsamen Bildungsempfehlung durch die Klassenkonferenz waren nach Tests und Beratungsverfahren durch einen Beratungslehrer sehr klein, für das Bestehen einer Aufnahmeprüfung gar verschwindend gering. An meiner Schule hat die vergangenen vier Jahre kein einziges Kind die Aufnahmeprüfung bestanden und eine Korrektur der Empfehlung gab es nur in zwei Fällen.

Leidtragende sind immer die Kinder, die von ihren Eltern in das Beratungsverfahren gedrängt werden und nach der zweiten Gemeinsamen Bildungsempfehlung erneut als Versager bloßgestellt sind.  Wenn sie dann noch Ende des Schuljahres in die Aufnahmeprüfung geschickt werden, diese auch nicht bestehen,  erlischt der letzte Funken Hoffnung. Einmal mehr können die armen Kinder die Erwartungen ihrer Eltern nicht erfüllen – eine Katastrophe für viele Bildungsbiographien. 

Sie argumentieren, dass mit der Übertragung der Entscheidung für eine weiterführende Schule auf die Eltern die Gefahr bestehe, dass die Kinder in einer falschen Schule landen, dort Misserfolge haben, sitzen bleiben, die Schmach der Zurückstufung in die Realschule oder in die Hauptschule erleiden müssen. Solange es sich Schulen und Lehrerinnen und Lehrer leicht machen können, indem sie dem Kind bedeuten, dass es an der „falschen“ Schule sei, solange ist etwas falsch in unserem System.

Erst wenn es in allen Schulen gelingt, alle Kinder so anzunehmen, wie sie sind und sie dann entsprechend ihrer Fähigkeiten individuell zu fördern, erst dann werden wir allen Kindern gerecht.

Sind Sie sich bewusst, dass Sie immer noch der althergebrachten Überzeugung hinterherlaufen:

"Alle gleichaltrigen Schüler haben beim gleichen Lehrer zum gleichen Zeitpunkt im gleichen Zimmer mit dem gleichen Lehrmittel das gleiche Ziel gleich gut zu erreichen." (Nach den 7G von Fratton). Solange Sie dieses Ziel weiter verfolgen, werden Sie Kinder in falschen Schulen finden.

SPD: Von Stuttgart 21 profitiert ganz Baden-Württemberg – auch der Landkreis Reutlingen

Stuttgart (spd) Das Bahnprojekt Stuttgart 21 bringt allen 44 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg verkehrliche Vorteile. Dies belegten die von Projektsprecher Wolfgang Dietrich und dem Kommunikationsbüro S21 vorgelegten Fahrpläne. „Die Fakten zeigen es schwarz auf weiß: S 21 bringt auch für uns im Landkreis Reutlingen konkrete Verbesserungen“, sagte der SPD-Landtagsabgeordnete Klaus Käppeler.

Auf der Grundlage der Angebotskonzeption 2020 des Landes und den Ergebnissen des Stresstests seien für 110 Bahnhöfe die Auswirkungen des Milliardenprojekts untersucht worden. „Das Ergebnis zeigt, dass fast alle Menschen in Baden-Württemberg durch schnellere Verbindungen, kürzere Taktzeiten und umsteigefreie Durchgangslinien einen direkten Nutzen von S 21 haben“, erläuterte Käppeler. Vor allem für den Regionalverkehr bringe das Bahnprojekt deutliche Verbesserungen. „Das wirkt sich auch direkt auf die Zugverbindungen im Landkreis und der Region Reutlingen aus“, hob der SPD-Abgeordnete hervor.

Das künftige Angebot sehe mehrere neue Regionalverkehrslinien vor. So seien stündliche Direktverbindungen etwa von Osterburken über Heilbronn, Stuttgart und Reutlingen nach Tübingen geplant. Eine weitere Nordverbindung im Stundentakt ist die Strecke von Mannheim über Heidelberg, Stuttgart und Reutlingen nach Tübingen. Für die Ostwestachse sind ebenfalls neue Linien im Einstundentakt vorgesehen, zum einen zwischen Aalen über den Flughafen Stuttgart und Reutlingen nach Tübingen, zum anderen zwischen Karlsruhe über Vaihingen (Enz), Flughafen Stuttgart und Reutlingen nach Tübingen.

Dadurch ergäben sich für die Region Reutlingen neue Direktverbindungen nach Karlsruhe, Mannheim beziehungsweise Heidelberg, Heilbronn und Aalen sowie an den Stuttgarter Flughafen und die Messe. Auf den Linien, deren Züge die Neubaustrecke nutzen, führe dies zu attraktiven Reisezeitverkürzungen. Hier sei insbesondere das Fahrtziel Stuttgart Flughafen/Messe zu nennen.

Beim Umstieg direkt in Stuttgart oder am Haltepunkt Stuttgart Flughafen/Messe profitiere der Landkreis Reutlingen vom ausgeweiteten Fernverkehrsangebot im Korridor zwischen München und Frankfurt am Main beziehungsweise Köln. Auch verkürze sich die Fahrzeit teilweise erheblich, etwa von Metzingen zum Stuttgarter Flughafen bei einer Fahrzeit von nur noch einer halben Stunde um über 45 Minuten, beim Start in Bad Urach um rund 35 Minuten. Auch werde das Fahren per Bahn bequemer: Bei der um über zwanzig Minuten schnelleren Verbindung von Metzingen nach Heidelberg bei zweieinhalb Stunden Fahrt sei zum Beispiel kein Umstieg mehr erforderlich.

„Die Bahnkunden in der Region Reutlingen kommen dank Stuttgart 21 in den Genuss einer deutlich verbesserten Anbindung und schnellerer Verbindungen“, beurteilte der SPD-Abgeordnete Käppeler die vorgelegten Fahrpläne für das Jahr 2020. Es stimme eben nicht, dass S 21 ein reines Stuttgarter Bahnhofsprojekt sei. Ganz Baden-Württemberg werde Nutznießer einer verbesserten Verkehrsinfrastruktur sein „Ich bin davon überzeugt, dass es durch die Verbesserungen im Regionalverkehr gelingen wird, mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern und damit die Umwelt zu schonen“, so Klaus Käppeler abschließend.

Antrag zu „Arbeit und Ausstattung der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUAs) und des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamts Aulendorf (STUA)“

Landtag von Baden-Württemberg                                   Drucksache 15 /535

15. Wahlperiode                                                     Eingang: 22.09.2011  14:50

Antrag

der Abg. Klaus Käppeler u. a. SPD Arbeit und Ausstattung der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUAs) und des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamts Aulendorf (STUA)  

Der Landtag wolle beschließen,

die Landesregierung zu ersuchen

zu berichten,

1. wie sich das Aufgabenspektrum der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUAs) und des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamts (STUA Aulendorf) aufgrund der Verschärfung von Grenzwerten, neu ins Bewusstsein geratenen Schadstoffen, neuen EU- und Bundesvorgaben und sogenannten Lebensmittel- und Futtermittelskandalen in den vergangenen Jahren entwickelt hat;

2. welche Kosten die CVUAs und das STUA Aulendorf in den vergangenen fünf Jahren (jeweils getrennt für Personalaufwand und Sachkosten) verursacht haben;

3. in welchem Umfang in den vergangenen fünf Jahren Anschaffungen und Investitionen in den CVUAs und im STUA Aulendorf vorgenommen wurden, insbesondere auch für Messtechnik;

4. wie sich in den genannten Einrichtungen die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den vergangenen fünf Jahren entwickelt hat und welche weitere Personalentwicklung bislang vorgesehen war bzw. ist;

5. ob und inwieweit bei der Personalentwicklung sichergestellt war bzw. ist, dass ein ausreichender Einstellungskorridor zur Gewährleistung der erforderlichen Sachkunde vorhanden ist.

21.09.2011

Käppeler, Winkler, Reusch-Frey, Kopp, Storz SPD

Begründung

Im Zuge der immer wichtiger werdenden Überprüfung von Lebens- und Futtermitteln wie auch Textilien, Spielzeug und anderen Bedarfsgegenständen spielen die CVUAs und das STUA Aulendorf eine zentrale Rolle, da sie für alle unteren Verbraucherschutzbehörden die sehr wichtigen Analysen durchführen. Eine Schwächung dieser Einrichtungen würde die erforderlichen und gewünschten Verbesserungen des Verbraucherschutzes im Land verhindern.

Die Antwort der Landesregierung auf diesen Antrag findet sich unter folgendem Link:

 

 

Related Links

Klaus Käppelers Redebeitrag zur Bildungsdebatte im Baden-Württembergischen Landtag vom 13.10.2011

PLENUM   15. Sitzung, 13.10.2011  

 

7. a)  Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport
Zukunft der Werkrealschule
Drucksache 15/205

 

b)  Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport
Vorliegende Anträge auf Einrichtung der sogenannten Gemeinschaftsschule
Drucksache 15/356 (geänderte Fassung)

Frau Präsidentin,

meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!  

Seit über dreißig Jahren erlebe ich hautnah und persönlich als Lehrer und als Schulleiter alle Rettungsversuche für die Hauptschule.  In der Hauptschule wurde die Orientierung in Berufsfeldern eingeführt, lange bevor die Realschule mit BORS und das Gymnasium mit BOGY nachzogen. Die Projektprüfung erfuhr hier ebenso  ihre Feuertaufe wie die Fächerverbünde. Mit dem guten Start in der Hauptschule versucht man frustrierte Kinder zu motivieren.

Dabei hat die Akzeptanz dieser weiterführenden Schule immer weiter abgenommen. Wobei es da deutliche Unterschiede zwischen ländlich geprägten Hauptschulen und den sog. Brennpunktschulen in den Städten zu beobachten war.  

Mit der Einführung der Werkrealschule neuen Typs wollte die alte Landesregierung ein weiteres Mal etwas retten, was nicht zu retten ist: Nur noch drei Prozent der Eltern in der Grundschule wünschen sich nach der neuesten Allensbach-Studie für ihr Kind die Hauptschule. Mit der Maßgabe der Zweizügigkeit haben Sie das Ende der Hauptschule eingeläutet und die neue Werkrealschule als das Heil verkauft. Dabei hatte man den Eindruck, dass der damalige Finanzminister Bildungspolitik betrieben hat und nicht die Fachleute aus dem Ministerium. Sie haben kleine Hauptschulen gedrängt, ihre Selbständigkeit zugunsten eines Zusammenschlusses mit der Nachbarschule aufzugeben. Sie haben bewusst in Kauf genommen, dass kleine Hauptschulen im Ansehen weiter gelitten haben, weil sie die Werkrealschulen als die bessere Alternative propagiert haben.

Dabei waren gerade die Hauptschulen in den ländlich geprägten Gegenden durchaus erfolgreich. An meiner Schule beispielsweise haben in den vergangenen Jahren 70% der Schülerinnen und Schüler den Weg in die zweijährige Berufsfachschule genommen, in der sie eine Mittlere Reife erwarben, die eine hohe Akzeptanz in der Wirtschaft hat. Oder sie  fanden den direkten Einstieg in den Beruf.  

Mit der vorgesehenen Kooperation mit den Berufsfachschulen in der 10. Klasse haben Sie eine organisatorische Missgeburt gezeugt, die Gleichartiges noch nicht gesehen hat.

Vor zwei Jahren war ich zu einer Besprechung eingeladen, bei der das Staatliche Schulamt den Schulleitern von Haupt- und Werkrealschulen einerseits und Berufsschulen andererseits erklärte, wie dies zu organisieren sei. Ich spare mir die Bemerkungen der Betroffenen. Die Schulbehörden hatten jedenfalls Mühe, sich loyal zu verhalten, Kollegen waren fassungslos, Kopfschütteln allerseits.

Mich würde interessieren, wer Ihnen dieses Modell verkauft hat, dass die Klassenverbände aufgelöst und die Schüler zwei Tage an der Berufsfachschule, die anderen drei Tage  an der Werkrealschule unterrichtet werden sollten.  Ich habe jahrelang in den oberen Klassen der Hauptschule unterrichtet. Glauben Sie mir, diese Schülerinnen und Schüler brauchen den Klassenverband, brauchen einen Klassenlehrer als Bezugsperson, die möglichst viel in der Klasse und nahe bei den Schülern ist. Nur wenn der Lehrer oder die Lehrerin seine Schüler sehr gut kennt ist eine optimale individuelle Förderung möglich.

 „Der Verlust an pädagogisch kontinuierlichem Arbeiten ist aus Sicht der neuen Landesregierung nicht zumutbar“ heißt es in der Antwort auf Ihren Antrag. Glauben Sie mir, im Kollegenkreis wurde über diesen Plan nicht so höflich gesprochen.

Seien Sie froh, dass Sie die Verantwortung nicht mehr tragen und danken Sie uns, dass wir hier Korrekturen vornehmen – Sie ersparen sich damit Schmäh und Spott.  

Zu den vorliegenden Anträgen auf Einrichtung der sogenannten Gemeinschaftsschule:

Gemeinschaftsschule ist keine Schule, in der alle Kinder zu einem Einheitsbrei geschlagen werden und sie hat auch keine Einheitslehrer die – Ihrem Weltbild entsprechend – den Kampfbegriffen von Einheitsfront oder Einheitspartei entspricht! Die Gemeinschaftsschule zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie Unterschiede zulässt, fördert und so jedem Kind in seiner Verschiedenartigkeit gerecht wird. Ein hoher Anspruch, fürwahr – aber lohnt es sich nicht, dafür mal die Scheuklappen abzulegen, Neues zuzulassen. 

Ja wir haben diese neue Schulform so genannt, und wenn sie diese Schule noch so oft mit Apostroph versehen, als etwas Unanständiges, als etwas, was man am besten nicht anfasst.  

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den Oppositionsbänken:

Einmal mehr werden Sie erkennen, dass der Bürgerwille mit Ihren verkrusteten und zementierten Vorstellungen nicht übereinstimmt:

Das Interesse an der Auftaktveranstaltung zur Gemeinschaftsschule in Ludwigsburg vergangene Woche war überwältigend. Und die Resonanz auf diese Veranstaltung ebenso, von Schulräten, Lehrern bis hin zu Bürgermeistern.

In der Begründung für Ihren Antrag formulieren Sie, dass „die Bürgerschaft auf ein differenziertes Bildungsangebot mit Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen sowie Gymnasien verzichten muss“. Wenn Sie sich mit den Eckpunkten der Gemeinschaftsschulen auseinandergesetzt haben, dann wissen Sie, dass gerade die Bürger vor Ort, die Schulen und die Schulträger darüber entscheiden, ob sich eine ihrer Schulen auf den Weg macht, Gemeinschaftsschule zu werden.

Die Eltern müssen also auf nichts verzichten – im Gegenteil, ihnen werden neue Möglichkeiten eröffnet. 

Vor 10 Jahren noch haben Sie vehement die Ganztagesschule abgelehnt – und es hat lange gedauert, bis Sie den real existierenden Bedarf an Ganztagesbetreuung akzeptiert haben.

Noch heute verteidigen Sie ein selektives und sozial ungerechtes Schulsystem, als ob man Ihnen ein Heiligtum zerstören würde. Auch hier übergehen Sie die Meinung der Eltern, die sich von der Hauptschule abgewandt haben. 97 % sehen ihre Kinder in einer anderen Schule – einschließlich der Gemeinschaftsschule.

Die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land lassen sich von Ihnen nicht vorschreiben, was für Ihre Kinder gut ist. Das bestimmen sie selbst. Und das ist gut so.