Antrag zu „Arbeit und Ausstattung der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUAs) und des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamts Aulendorf (STUA)“

Landtag von Baden-Württemberg                                   Drucksache 15 /535

15. Wahlperiode                                                     Eingang: 22.09.2011  14:50

Antrag

der Abg. Klaus Käppeler u. a. SPD Arbeit und Ausstattung der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUAs) und des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamts Aulendorf (STUA)  

Der Landtag wolle beschließen,

die Landesregierung zu ersuchen

zu berichten,

1. wie sich das Aufgabenspektrum der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUAs) und des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamts (STUA Aulendorf) aufgrund der Verschärfung von Grenzwerten, neu ins Bewusstsein geratenen Schadstoffen, neuen EU- und Bundesvorgaben und sogenannten Lebensmittel- und Futtermittelskandalen in den vergangenen Jahren entwickelt hat;

2. welche Kosten die CVUAs und das STUA Aulendorf in den vergangenen fünf Jahren (jeweils getrennt für Personalaufwand und Sachkosten) verursacht haben;

3. in welchem Umfang in den vergangenen fünf Jahren Anschaffungen und Investitionen in den CVUAs und im STUA Aulendorf vorgenommen wurden, insbesondere auch für Messtechnik;

4. wie sich in den genannten Einrichtungen die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den vergangenen fünf Jahren entwickelt hat und welche weitere Personalentwicklung bislang vorgesehen war bzw. ist;

5. ob und inwieweit bei der Personalentwicklung sichergestellt war bzw. ist, dass ein ausreichender Einstellungskorridor zur Gewährleistung der erforderlichen Sachkunde vorhanden ist.

21.09.2011

Käppeler, Winkler, Reusch-Frey, Kopp, Storz SPD

Begründung

Im Zuge der immer wichtiger werdenden Überprüfung von Lebens- und Futtermitteln wie auch Textilien, Spielzeug und anderen Bedarfsgegenständen spielen die CVUAs und das STUA Aulendorf eine zentrale Rolle, da sie für alle unteren Verbraucherschutzbehörden die sehr wichtigen Analysen durchführen. Eine Schwächung dieser Einrichtungen würde die erforderlichen und gewünschten Verbesserungen des Verbraucherschutzes im Land verhindern.

Die Antwort der Landesregierung auf diesen Antrag findet sich unter folgendem Link:

 

 

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