Brennend interessant, breit und kontrovers diskutiert war das Thema der letzten Sitzung des SPD -Ortsverein Bad Urach in der Zittelstadt: HARTZ IV. Dazu waren Interessierte und Betroffene ebenso eingeladen wie die Münsinger Genossinnen und Genossen. Der Ortsvereinsvorsitzende Michael Schwarz konnte eine erfreulich große Zahl von Zuhörern begrüßen; Leitung und Moderation hatte der SPD-Landtagsabgeordnete Klaus Käppeler übernommen.
In der Arbeitsmarktexpertin der SPD-Landtagsfraktion, Ruth Weckenmann, hatten die Bad Uracher Sozialdemokraten eine wohltuend kompetente Referentin gewinnen können, die die Zuhörer sowohl in ihrem Vortrag als auch in der Diskussion von der Notwendigkeit der Arbeitsmarktreform zu überzeugen verstand, aber auch klar auf den Korrekturbedarf z.B. beim Hinzuverdienst von Langzeitarbeitslosen oder beim Arbeitslosengeld II bei älteren Arbeitslosen einging. Auch Härten von Hartz IV wurden benannt und begründet; – dass diese leider unumgänglich sind, wenn der Sozialstaat überleben soll, wurde schnell klar. Die Referentin stellte das Ziel der Reform in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen: Arbeitssuchende durch aktive Maßnahmen sowohl zu fordern als auch zu fördern, anstatt es bei passiven Leistungen in Form finanzieller Zuwendungen zu belassen – was billiger wäre. Förderung durch finanzielle Unterstützung: ja – aber gleichzeitig Forderung nach Eigeninitiative bei den Empfängern. Dabei müsse klar gesehen werden, dass die Zumutbarkeitsregelung ihre Grenzen hat. Wenn ein Arbeitnehmer den Vorstellungen des Arbeitgebers nicht entspricht, kann kein positives Ergebnis erwartet werden.
Um die Beratung effektiv zu machen, sind alle beteiligten Institutionen an einem Ort zusammen installiert: bei der Arbeitsagentur: Arbeitsplatzvermittlung, Wohngeldstelle, Schuldnerberatung, Suchtberatung.
An Einzelfallbeispielen, aus den Reihen des Publikums zur Diskussion gestellt, konnte Ruth Weckenmann vieles erhellen und deutlich machen, dass viele der Probleme, die den Einzelnen betreffen und belasten, bei allem Handlungsbedarf nichts mit Hartz IV zu tun haben.
Auch den am meisten gefürchteten Folgen der Reform, wie z.B. dem Verlust des Eigenheims, der Wohnung, versuchte die Referentin den Schrecken zu nehmen: Nach wie vor besteht Vermögensschutz bei Eigentum, Lebensversicherungen, die monatlich auszuzahlen sind, werden nicht angerechnet (Bsp. Riester-Rente), bei anderen ist eine Verlustgrenze von höchstens 10% festgeschrieben. Was vorrangig geändert werden müsse und auch geändert werde, das sei die Situation langjährig Versicherter. Sie dürfen nach arbeitslebenslangen Beitragszahlungen nicht gleichbehandelt werden wie Menschen, die noch nie in Arbeit waren. Vor allem bei der Bezugsdauer für Ältere und im Bereich des Altersvermögens seien Nachbesserungen unumgänglich.
Hartz IV, derzeit der Schrecken der Nation, müsse aber auch in anderer Hinsicht in Schutz genommen werden: das gesetzeswidrige Ausnützen von Betrugsmöglichkeiten, wenn z.B. Kommunen alle Arbeitsunfähigen zu Arbeitsfähigen erklären und so in die Verantwortung des Bundes überführen, oder wenn reguläre Arbeitsverhältnisse gekündigt werden, um die Stelle als „1-Euro-Job“ neu auszuweisen, dann sei dies in der derzeitigen Finanznot eventuell verständlich, nichtsdestotrotz jedoch ein Gesetzesverstoß, den man nicht der Reform anlasten könne, so wenig wie den Missbrauch im privaten Bereich.
Klaus Käppeler gab abschließend zu bedenken, dass man ein derartig umfassendes Reformwerk nicht nach einer Anlaufszeit von wenigen Monaten mit all ihren Anforderungen an Umorientierung abschließend bewerten könne. Und es werde sich bewähren. Im übrigen könne in den kommenden 4 Monaten viel geschehen!