Klaus Käppelers Antwort auf den Offenen Brief der Metzinger Aktionsgemeinschaft K21

Es wird nun schon sehr lange über das Für und Wider von S21 und K21 diskutiert. Daher und weil die Fakten in der Schlichtung bereits ausführlich erörtert wurden,  möchte ich an dieser Stelle auch nicht noch einmal in die inhaltliche Diskussion einsteigen. Insgesamt ist zu beobachten, dass sich die Bevölkerung in Stadt und Land längst in zwei Lager geteilt hat: Befürworter und Gegner von Stuttgart 21.

Unser vorderstes Bestreben muss nach dem aus unserer Sicht positiv bewerteten Stresstest nun sein, die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für dieses Projekt zu gewinnen. In diesem Zusammenhang wird die Landesregierung auch den Vorschlag des Schlichters Heiner Geißler für eine Kombilösung in verkehrlicher, finanzieller und planungsrechtlicher Hinsicht auf seine Tragfähigkeit überprüfen. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass diese Kombilösung bereits im Raumordnungsverfahren von 1997 geprüft und aus zahlreichen Gründen – vor allem auch finanzieller Art – verworfen wurde. Diese Einschätzung hat nicht zuletzt der heutige Verkehrsminister Winfried Hermann selbst noch am 20. Oktober vergangenen Jahres vertreten:

„Vor 15 Jahren haben wir offengelassen, ob als Alternative zu Stuttgart 21 auch eine Kombilösung sinnvoll sein könnte. Diese Variante wurde dann aber sehr bald nach weiteren Prüfungen verworfen, insbesondere weil schon Mitte der 90er Jahre klar war, dass dieses Projekt viel zu teuer würde.“

(Aus einer Pressemitteilung Winfried Hermanns vom 20.10.2010)

Darüber hinaus steht in Zweifel, ob Herrn Geißlers Vorschlag zu einer Befriedung der Situation beitragen könnte, da einige der Hauptkritikpunkte der Gegner von S21 auch hier nicht berücksichtigt werden.

Der weitere, auch von mir mitgetragene Weg, sieht daher so aus, dass die Landesregierung nun ein Kündigungsgesetz eingebracht hat. Inhalt dieses Gesetzes ist die einseitige Kündigung der bestehenden vertraglichen Verpflichtungen des Landes. Es geht dabei um den Finanzierungsbeitrag in Höhe von 824 Millionen Euro. Bestandteil des zur Abstimmung gestellten Gesetzesentwurfs ist dabei auch, welche Kosten auf das Land im Falle eines solchen Ausstiegs zukommen. Heiner Geißler geht in seinem Schlichterspruch vom 30.11.2010 von 1-1,5 Milliarden Euro aus. Wenn dieses Gesetz im Parlament scheitern sollte, wird es eine Volksabstimmung nach Artikel 60 der Landesverfassung geben. Aufgrund der umfangreichen Vorbereitungen erfolgt der  Volksentscheid dann frühestens im November.

Die SPD-Fraktion sieht den Volksentscheid als einen Weg der Versöhnung, der die Bürgerinnen und Bürger direkt einbindet, da nach unserem Verständnis Protest in einer Demokratie gehört werden muss.

Mit freundlichem Gruß

Klaus Käppeler MdL

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