2015 schüttet das Land insgesamt 66 Mio. Euro für den kommunalen Straßenbau aus

Das Land unterstützt die Kommunen in diesem Jahr beim Ausbau der Straßeninfrastruktur mit über 66 Mio. Euro. Die Gemeinde Engstingen und der Landkreis Reutlingen profitieren  von Zuschüssen von insgesamt 422.000 Euro für die neu bewilligten Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und den Umbau an Bahnübergängen Bahn-km 0190, 0650, 0820, 1,142 und 1,420  in Engstingen und an der und an der Strecke Engstingen-Schelklingen in Münsingen und bei Gomadingen-Marbach. „Das Land kommt seiner Verantwortung für eine Verkehrspolitik aus einem Guss nach. Wir unterstützen die Kommunen gezielt und kraftvoll dort, wo diese Projekte angehen, die sowohl Verkehrssicherheit als auch die Lebensqualität der Anwohner erhöhen“, so die Abgeordneten Klaus Käppeler (SPD) und Thomas Poreski (Grüne)

Neben den Mitteln, die die Kommunen aus dem Finanzausgleich pauschal vom Land für ihre Verkehrsinfrastruktur erhalten, gibt es für bestimmte Maßnahmen Fördermöglichkeiten nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Es handelt sich dabei um Mittel des Bundes, die das Land verteilt. Bis zum Auslaufen des Programms 2019 stehen pro Jahr ca. 66 Mio. Euro für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung.

Umso erfreulicher sei, so die Abgeordneten Käppeler und Poreski, dass für Projekte in Engstingen, Münsingen und Gomadingen-Marbach die Programmaufnahme ermöglicht werde und somit Förderungen in einem der nächsten Jahre in Aussicht gestellt werden können.

Förderschwerpunkte in diesem Jahr sind dringliche Baumaßnahmen an Stellen, an denen Schienen und Straßen sich kreuzen. Gefördert werden außerdem Vorhaben, die der Verkehrssicherheit dienen, wie der Umbau von Knotenpunkten zu Kreisverkehren oder die Anlage von Gehwegen in Ortsdurchfahrten. Gefördert werden aber auch klassische Aus- und Neubaumaßnahmen von Gemeinde- und Kreisstraßen, die in diesem Jahr begonnen werden sollen. Seit dem vergangenen Jahr können auch Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen bezuschusst werden. Der Fördersatz liegt generell bei 50 %. Bei Beseitigungen von Bahnübergängen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss in Höhe von 75 % gewährt werden.

Fördermittel aus dem LGVFG gibt es auch für ÖPNV- und Radverkehrsmaßnahmen. Hierüber wird aber getrennt entschieden.

Info / Hintergrund:
In Folge der Föderalismusreform wird die LGVFG-Förderung im Jahr 2019 auslaufen. Der Bund stellt Baden-Württemberg bis 2019 pro Jahr 165 Mio. Euro zur Verfügung. Hiervon stehen pro Jahr 66 Mio. Euro als Fördermittel für den kommunalen Straßenbau zu Verfügung, 15 Mio. Euro für Radverkehrsinfrastruktur und 84 Mio. Euro für den Ausbau des ÖPNV.

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