STUTTGART. (rei) Der SPD-Landtagsabgeordnete Klaus Käppeler (Zwiefalten) will eine vereinfachte Genehmigung und Prüfung kleinerer Liftanlagen erreichen. Das seit Januar 2004 geltende Landesseilbahngesetz schreibt eine einheitliche Prüfung aller Liftanlagen im Land vor. Dazu gehören auch die so genannten „Baby-Liftanlagen“, die insbesondere auf der Schwäbischen Alb für den Wintersport genutzt werden. Viele Betreiber von Miniliften, darunter zahlreiche Wintersportvereine, sehen sich nun außer Stande, die jährliche TÜV-Prüfung und andere aufwändige Genehmigungsverfahren zu finanzieren.
„Offensichtlich sind die Regelungen und Vorschriften für eine TÜV-Prüfung von Miniliftanlagen einfach den Standards für Großliftanlagen angepasst worden“, schrieb Käppeler an den Landesinnenminister Heribert Rech (CDU). Dies sei weder in der Sache noch unter dem Gesichtspunkt des Bürokratieabbaus zu rechtfertigen. Der SPD-Abgeordnete betonte zudem die Bedeutung der Minilifte für den ländlichen Raum. „Die Anlagen sind nicht zuletzt für Wintersport und Tourismus eine wichtige Voraussetzung.“
Die Neuregelung könne kaum das Ziel verfolgen, die Betreiber zur Aufgabe ihrer Anlagen zu zwingen, die ohnehin durch die schneearmen Winter litten. Minilifte, so Käppeler weiter, würden darüber hinaus auch für die Vereinsarbeit mit Kindern genutzt und seien „deshalb wichtig für die Gestaltung des sozialen Umfeldes der Gemeinden“. Der SPD-Abgeordnete forderte die Landesregierung auf, die Genehmigungsverfahren für Minilifte zu vereinfachen. „Ich hoffe auf eine nachvollziehbare und finanziell tragbare Lösung – im Sinne des Tourismus, der Skiliftbetreiber und der wintersportbegeisterten Menschen in der Region.“