Weniger Auflagen für kleine Skilifte

STUTTGART. (rei) Die Landesregierung hat auf die Kritik des SPD-Landtagsabgeordneten Klaus Käppeler an den hohen Auflagen für Schlepplifte reagiert. Aufgrund gesetzlicher Änderungen sind seit diesem Jahr teure TÜV-Prüfungen und Genehmigungen vorgeschrieben, die sich gerade viele Wintersportvereine auf der Schwäbischen Alb beim ehrenamtlichen Betrieb der Anlagen nicht mehr leisten konnten. Käppeler hatte darauf hin beim Innenministerium interveniert und eine Ausnahmeregelung für Schlepplifte gefordert.

In einem Schreiben an Käppeler hat Innenminister Heribert Rech (CDU) nun zugesagt, bei der nächsten Änderung des Seilbahngesetzes die Prüfpflicht von Schleppaufzügen in Anlehnung an die alte Rechtslage neu zu regeln. „Ich freue mich, dass das Innenministerium meine Anregungen so schnell aufgenommen hat“, sagte Käppeler zur Antwort aus Stuttgart. Damit sei sicher gestellt, dass gerade die Betreiber kleinerer Liftanlagen nicht in ihrer Existenz gefährdet sind. „Die Entscheidung ist auch ein gutes Signal gerade für den Skisport und den Tourismus auf der Schwäbischen Alb.“

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