Wahlkreis Hechingen/Münsingen profitiert vom Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

„Die Anträge folgender Städte und Gemeinden  waren  so überzeugend, dass sie in die Förderung nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes aufgenommen wurden, herzlichen Glückwunsch an die bedachten Städte und Gemeinden!“

Anlass zu Freude und Glückwünsche gibt es ganz aktuell: Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat gerade die  Zusage für  Mittel in einer Gesamthöhe von 2,6 Mio. Euro zur Unterstützung  der vielfältigen Projekte erteilt.

Beinhaltet sind hierbei  auch  644 Tsd. Euro für Projekte, die aus Mitteln der EU-Strukturförderung im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ kofinanziert werden.

Für die diversen Projekte fließen in die Stadt Bad Urach  431220 Euro, nach Engstingen 39220 Euro,

nach Gomadingen  57220 Euro, nach Grabenstetten 71210 Euro, nach Hayingen 200000 Euro, nach Hohenstein 56850 Euro, nach Mehrstetten 37680 Euro, nach Münsingen 528120 Euro, nach Pfronstetten 207490 Euro, nach Römerstein 43085 Euro, nach St. Johann  167890 Euro nach Trochtelfingen 639030 Euro und nach Zwiefalten 119480 Euro.  

„Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass auch in Dörfern und den Gemeinden des Ländlichen Raumes die Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessert werden“, sagt Klaus Käppeler. „Daher freue ich mich, dass sich unser Einsatz um eine bessere Mittelausstattung für den Ländlichen Raum im Haushaltsverfahren bezahlt gemacht hat und mit den ausgewählten Projekten ein aktiver Beitrag zur ökologischen Modernisierung unserer Wirtschaft und zur Sicherung und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen geleistet wird.“

Das ELR ist das zentrale Förderprogramm für den Ländlichen Raum, dessen Ziel es ist, den Ländlichen Raum attraktiv zu erhalten. Die grün-rote Landesregierung hat das ELR nun noch stärker als bisher auf die aktuellen Herausforderungen im Bereich Klimaschutz und Ressourceneffizienz ausgerichtet. So müssen die Antragsteller nachweisen, wie ein zu förderndes Projekt dazu einen Beitrag leistet. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen führen Energieeinsparung, hohe Energieeffizienz, erneuerbare Energien oder die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang und sind für kommunale Projekte Fördervoraussetzung.

Die Auswahl der Orte und Projekte erfolgte in einem Wettbewerb der besten Ideen. Die Entscheidung über die Förderung von Orten und Projekten wird in einer jährlichen Programmentscheidung durch das MLR getroffen. Bis zur Aufnahme der Orte und Projekte in die Programmentscheidung werden die Projekte in einem mehrstufigen Verfahren hinsichtlich ihrer strukturverbessernden Wirkung beurteilt. Je schwerwiegender die strukturellen Mängel, je schlüssiger und realistischer das Entwicklungskonzept und die geplanten strukturverbessernden Aktionen sind, desto größer ist die Chance zur Programmaufnahme.

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