STUTTGART. (rei) Nach Auffassung der Landesregierung bringt die Reform des Urheberrechts keine Einschränkungen für den schulischen Unterricht. Dies geht aus einer Antwort des Kultusministeriums auf eine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Klaus Käppeler hervor. Käppeler wollte mit seiner Anfrage klare Direktiven für die Lehrerinnen und Lehrer im Land insbesondere beim Umgang mit digitalen Kopien erreichen.
„Nach der Reform des Urheberrechts gab es erhebliche Verunsicherungen für die Lehrerinnen und Lehrer im Land, die Positionen des Kultusministeriums bringen nun endlich Klarheit“, sagte Käppeler in Stuttgart nach Eintreffen des Antwortschreibens. Bei der Verwendung von Papierkopien aus Büchern, Zeitschriften oder Zeitungen für den Unterricht ändere sich faktisch nichts. Käppeler: „Hier hat bis auf die FDP eine parteiübergreifende Mehrheit im Bundestag dafür gesorgt, dass das bewährte Kopierrecht gültig bleibt.“ Auch beim Mitschneiden von Radio- und Fernsehsendungen habe sich nichts geändert, hier sei nach wie vor ein Erwerb der Rechte notwendig.
Die Lehrer müssten künftig allerdings bei der Verwendung digitalisierter Kopien einige neue Regeln beachten. „Werden Ausschnitte digitalisiert und danach beispielsweise ins schulische Intranet gestellt, sind die Vorgaben für Papierkopien nicht mehr gültig“, erläuterte der SPD-Abgeordnete. Bei Kopien speziell aus Schulbüchern müsse vorher die Erlaubnis der Verlage eingeholt werden, bei anderen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften sei die Digitalisierung kleiner Ausschnitte hingegen erlaubt. Käppeler: „In diesen Fällen ist aber eine Vergütung an eine Verwertungsgesellschaft zu zahlen.“