Der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Rosemann, der baden-württembergische Wirtschafts- und Finanzminister und Reutlinger Landtagsabgeordnete Nils Schmid sowie die Landtagsabgeordneten Rita Haller-Haid, Klaus Käppeler und Hans-Martin Haller begrüßen die Vereinbarung, die beim gestrigen Treffen der Bundesregierung mit den Länderchefinnen und Länderchefs zur Fortschreibung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) getroffen wurde. Mit dem Beschluss einigten sich Bund und Länder, die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes im Rahmen der Neuregelung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen ungekürzt über das Jahr 2019 hinaus fortzuführen.
Bisher gingen die Planungen für die Regionalstadtbahn nur zögerlich voran, weil die Landkreise und Kommunen keine Sicherheit hatten, dass der Bund auch über das Jahr 2019 hinaus Mittel für die Finanzierung von großen ÖPNV-Projekten zur Verfügung stellt. „Diese Sicherheit gibt es jetzt endlich“, freut sich Martin Rosemann.
Nils Schmid betont, dass das Land bereits im November 2014 die Zusage für seinen 20 prozentigen Anteil an den Gesamtkosten gegeben hat. „Mit der Fortschreibung der Bundesmittel können wir jetzt zügig mit der kommunalen Seite über eine Finanzierungsabsicherung des Moduls 1 sprechen“, so der Reutlinger Abgeordnete.
Rita Haller-Haid ist erleichtert, dass sich die Länder beim Bundesfinanzminister mit ihrer Forderung nach einer ungekürzten Fortschreibung der GVFG-Mittel durchgesetzt haben. „Die Landesregierung hat gut verhandelt. Ohne die weitere Finanzierung durch den Bund wäre die Regionalstadtbahn wohl kaum realisierbar“, so die Tübinger Landtagsabgeordnete.
Klaus Käppeler und Hans-Martin Haller loben den Mut der Kreistage, weitere Planungen im November letzten Jahres auch ohne gesicherte Finanzierung durch den Bund beschlossen zu haben. „Dieses Risiko hat sich gelohnt“, so die SPD-Abgeordneten. „Die Regionalstadtbahn hat eine enorme Bedeutung für die Mobilität im ländlichen Raum. Dass wir dabei jetzt einen entscheidenden Schritt weiter sind, ist ein großartiges Signal für die Region“, erklären Käppeler und Haller.
Mit dem GVFG-Bundesprogramm werden große Infrastrukturprojekte, deren Kosten mehr als 50 Mio. Euro betragen, bezuschusst. 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten kommen vom Bund, weitere 20 Prozent aus der Ko-Finanzierung des Landes. Die Vorhabenträger (Landkreise, Kommunen) müssen einen Eigenanteil von 20 Prozent sowie die Planungskosten finanzieren.