Sehr geehrter Herr Landrat Reumann,
Die SPD-Fraktion beantragt:
- Der Landkreis Reutlingen erarbeitet ein Konzept für eine überbetriebliche Ausbildung für Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss, die keinen Ausbildungsvertrag im dualen System erhalten.
- Die Möglichkeit einer überbetrieblichen Ausbildung soll auch für die Schülerinnen und Schüler eröffnet werden, die nach dem Besuch des Berufsvorbereitungsjahres keinen Hauptschulabschluss und keinen Ausbildungsplatz nachweisen können.
- Zur Entwicklung einer Konzeption in freier Trägerschaft bildet die Kreisverwaltung ein Gesprächsforum mit folgenden Beteiligten:
– Einrichtungen zur Berufsförderung wie pro labore, Neue Arbeit, Internationaler Bund, evtl., Mypegasus,
– Agentur für Arbeit,
– Handwerkskammer,
– Industrie- und Handelskammer,
– Deutscher Gewerkschaftsbund,
– Berufsbildende Schulen.
– Vertreter der im Kreistag vertretenen Fraktionen - Das Forum bildet eine Arbeitsgruppe für die inhaltliche Arbeit
deren Ziel es u. a. ist:
– die Entwicklung bzw. die Festlegung einer Auswahl an Ausbildungsberufen und Tätigkeiten, welche am örtlichen Arbeitsmarkt Perspektiven haben und für die es genügend erreichbare Praktikumsplätze in Unternehmen gibt,
– die Konzeption einer gemeinsamen Finanzierung dieser Ausbildungsstätte,
– die Entwicklung eines Verfahrens zur Verknüpfung der Ausbildung mit der Vermittlung in einen Arbeitsplatz,
– die Entwicklung eines Verfahrens und eines Kriterienkatalogs für die Vergabe der überbetrieblichen Ausbildungsplätze
– die Abstimmung über eine konkrete Einrichtung unter Berücksichtigung der im Landkreis vorhandenen räumlichen, sächlichen und personellen Möglichkeiten bei den freien Trägern bzw. beim BTZ (Bildungs- und Technologie-Zentrum) in Tübingen- Derendingen
Begründung:
Die anhaltend angespannte Situation an Lehrstellenangeboten hat zu einer Verdrängung von Haupt- und Förderschülern geführt.
Es gibt immer weniger Ausbildungsberufe, für die der Hauptschulabschluss ausreicht. Selbst die Kreisverwaltung schrieb kürzlich den Beruf des Straßenwärters für Abgänger mit gutem Hauptschulabschluss bzw. Mittlerer Reife aus. Vielfach verlangen Ausbildungsbetriebe als Zulassungsvoraussetzung die Mittlere Reife. Die raren Ausbildungsplätze werden dann von Gymnasiasten oder von Schülern mit Mittlerem Bildungsabschluss besetzt und die Hauptschüler gehen vielfach leer aus. Wie der Kreistagsdrucksache VII / 331 (Schulbericht 2006/2007 – Schülerzahlenentwicklung bei den Schulen des Landkreises Reutlingen) zu entnehmen ist, wechseln deshalb nach wie vor überproportional viele Schüler in das Berufsvorbereitungsjahr, in der Hoffnung, nach diesem zusätzlichem „Qualifizierungsjahr“ oder auch „Warteschleife“ einen Ausbildungsplatz zu finden.
Leider verlassen 40% der Schüler das Berufsvorbereitungsjahr BVJ ohne Hauptschulabschluss und haben damit ihre Perspektive nicht verbessert. Es muss deshalb das Ziel sein, einerseits durch eine überbetriebliche Ausbildung den Abgängern mit Hauptschulabschluss einen bevorzugten Status zu geben, welcher sie befähigt, sich mit einer passgenauen Ausbildung erfolgreich um einen Arbeitsplatz zu bewerben, andererseits den Abgängern ohne Hauptschulabschluss eine Werkerausbildung zu ermöglichen, die sie als Arbeitskraft an der Arbeitswelt teilhaben lässt und eine spätere Ausbildung eröffnet.
Nachdem das Landratsamt durch die Verwaltungsreform auch Schulaufsichtsbehörde für die Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen wurde, steht der Landkreis in besonderer Verantwortung für die berufliche Zukunft seiner Schüler, zumal sich die Berufschulen in der Trägerschaft des Kreises befinden. Im Interesse der Chancengleichheit auch für die Schwächeren in unserer Gesellschaft muss alles daran gesetzt werden, niemanden zu „verlieren“.