Rede zum Entwurf einer Verordnung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg

Frau Präsidentin,

meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesverwaltungsgericht hat anlässlich einer Verwaltungsstreitsache entschieden, dass künftig Regelstundenmaße von verbeamteten Lehrkräften nicht mehr durch eine reine Verwaltungsvorschrift festgelegt werden können, sondern durch Rechtsverordnung geregelt werden müssen. Dies und nichts anderes ist der Grund, warum wir uns am Ende des heutigen Plenartags mit diesem Thema befassen und auf Wunsch der CDU auch darüber sprechen.

Gestattet sei dieser Hinweis zu Beginn, da die CDU in ihrer Regierungszeit hierüber nicht öffentlich diskutieren wollte.

Zuruf des Abg. Dieter Hillebrand CDU

Die neue Arbeitszeitverordnung schreibt im Wesentlichen die Inhalte der bereits bestehenden Verwaltungsvorschrift fort.

Demnach werden auch zukünftig Lehrkräfte je nach Einsatzort eine unterschiedlich hohe Unterrichtsverpflichtung haben. Die Unterrichtsverpflichtung an den einzelnen Schularten wurde gegenüber den Vorjahren weder erhöht noch abgesenkt.

Auf zwei Änderungen gegenüber früheren Regelungen möchte ich im Folgenden dennoch kurz eingehen. Mit der Gemeinschaftsschule hat sich eine neue Schulart etabliert, die eine Ergänzung der Arbeitszeitverordnung erforderlich macht. Die nun vorgeschlagene Anpassung findet meine persönliche Unterstützung, denn diese drückt aus, dass an der Gemeinschaftsschule Lehrkräfte unabhängig ihrer Lehrbefähigung die gleiche Anzahl an Unterrichtstunden unterrichten. Diese Standardisierung auf eine einheitliche Unterrichtsverpflichtung ist konsequent und stärkt zugleich den Zusammenhalt im Kollegium. Eine doppelte Privilegierung von Gymnasiallehrkräften ist nicht einzusehen. Sie verdienen deutlich mehr Geld als ein Hauptschullehrer. Warum sollten sie dann auch noch weniger arbeiten?

Zuruf des Abg. Dieter Hillebrand CDU

Damit verbunden ist das klare bildungspolitische Signal, dass Lernprozesse auf unterschiedlichen Lernniveaus in den Klassenstufen 5 bis 10 einen vergleichbaren Aufwand für Lehrkräfte bedeuten. Bemerkenswert finde ich in diesem Zusammenhang die Haltung der CDU.

Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Schlüssig!

Bemerkenswert! Diese sorgte sich in der Sitzung des Bildungsausschuss um die Attraktivität der Gemeinschaftsschule und empfand die Neuregelung als Wettbewerbsnachteil. Ich nehme diesen Hinweis gerne als wichtiges Signal entgegen, dass sich die CDU endlich von ihrem Mantra entfernt, die grün-rote Regierung würde die Gemeinschaftsschule gegenüber anderen Schularten bevorzugen.

Zuruf des Abg. Georg Wacker CDU

 

Im Übrigen, Herr Wacker: Das Abstimmungsergebnis der Opposition in eben dieser Ausschusssitzung zum Entwurf der Landesregierung über die Arbeitszeit verbeamteter Lehrer erfolgte uneinheitlich und mit zwei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen.

Abg. Georg Wacker CDU: Nicht zugestimmt!

 

Ich bin gespannt auf die heutige Abstimmung.

Es stellt sich nun die Frage, ob die Neuregelung für die Gemeinschaftsschule tatsächlich ein Wettbewerbsnachteil ist, geht es doch um die Anwerbung –Herr Wacker, Sie habe es ja angesprochen- von Gymnasiallehrern, die gegenüber den Kollegen am Gymnasium ein um zwei Stunden höheres Deputat erwartet. Die aktuelle Einstellungspraxis zeigt, dass dem nicht so ist. Über 2/3 der für das kommende Schuljahr ausgeschriebenen Stellen konnten bereits durch Lehrkräfte mit Gymnasialbefähigung besetzt werden. Noch offene Stellen werden bis zum Beginn des nächsten Schuljahres im Rahmen des Nachrückverfahrens besetzt werden. Die aktuelle Bewerberlage zeigt also, dass die Gemeinschaftsschule auch für Gymnasiallehrkräfte hoch attraktiv ist.

Beifall der Abgeordneten der Grünen und der SPD

Der zweite Punkt

Zuruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU

der neuen Arbeitszeitverordnung, der in der Vergangenheit sehr intensiv diskutiert wurde, ist die Neuregelung der Altersermäßigung für Lehrkräfte. Als unmittelbar Betroffener kann ich sagen, dass ich die Neuregelung mittrage, denn die politische Botschaft ist unmissverständlich.

Zum einen bleibt die Altersermäßigung als ein wichtiges Instrument der Gesundheitsvorsorge für Lehrkräfte erhalten.

Ebenfalls gleich bleiben Umfang sowie die stufenweise Erhöhung – einzig der Beginn der Altersermäßigung wurde um zwei Jahre nach hinten verschoben.

Aus meiner Sicht ist die gewählte Anpassung an das zukünftige Pensionseintrittsalter ein tragfähiger Kompromiss, der das Instrument der Altersermäßigung absichert.

Die SPD-Fraktion wird der Verordnung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg in der vorgelegten Fassung zustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Beifall der Abgeordneten der Grünen und der SPD

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