2015 schüttet das Land insgesamt 66 Mio. Euro für den kommunalen Straßenbau aus

Das Land unterstützt die Kommunen in diesem Jahr beim Ausbau der Straßeninfrastruktur mit über 66 Mio. Euro. Die Gemeinde Engstingen und der Landkreis Reutlingen profitieren  von Zuschüssen von insgesamt 422.000 Euro für die neu bewilligten Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und den Umbau an Bahnübergängen Bahn-km 0190, 0650, 0820, 1,142 und 1,420  in Engstingen und an der und an der Strecke Engstingen-Schelklingen in Münsingen und bei Gomadingen-Marbach. „Das Land kommt seiner Verantwortung für eine Verkehrspolitik aus einem Guss nach. Wir unterstützen die Kommunen gezielt und kraftvoll dort, wo diese Projekte angehen, die sowohl Verkehrssicherheit als auch die Lebensqualität der Anwohner erhöhen“, so die Abgeordneten Klaus Käppeler (SPD) und Thomas Poreski (Grüne)

Neben den Mitteln, die die Kommunen aus dem Finanzausgleich pauschal vom Land für ihre Verkehrsinfrastruktur erhalten, gibt es für bestimmte Maßnahmen Fördermöglichkeiten nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Es handelt sich dabei um Mittel des Bundes, die das Land verteilt. Bis zum Auslaufen des Programms 2019 stehen pro Jahr ca. 66 Mio. Euro für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung.

Umso erfreulicher sei, so die Abgeordneten Käppeler und Poreski, dass für Projekte in Engstingen, Münsingen und Gomadingen-Marbach die Programmaufnahme ermöglicht werde und somit Förderungen in einem der nächsten Jahre in Aussicht gestellt werden können.

Förderschwerpunkte in diesem Jahr sind dringliche Baumaßnahmen an Stellen, an denen Schienen und Straßen sich kreuzen. Gefördert werden außerdem Vorhaben, die der Verkehrssicherheit dienen, wie der Umbau von Knotenpunkten zu Kreisverkehren oder die Anlage von Gehwegen in Ortsdurchfahrten. Gefördert werden aber auch klassische Aus- und Neubaumaßnahmen von Gemeinde- und Kreisstraßen, die in diesem Jahr begonnen werden sollen. Seit dem vergangenen Jahr können auch Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen bezuschusst werden. Der Fördersatz liegt generell bei 50 %. Bei Beseitigungen von Bahnübergängen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss in Höhe von 75 % gewährt werden.

Fördermittel aus dem LGVFG gibt es auch für ÖPNV- und Radverkehrsmaßnahmen. Hierüber wird aber getrennt entschieden.

Info / Hintergrund:
In Folge der Föderalismusreform wird die LGVFG-Förderung im Jahr 2019 auslaufen. Der Bund stellt Baden-Württemberg bis 2019 pro Jahr 165 Mio. Euro zur Verfügung. Hiervon stehen pro Jahr 66 Mio. Euro als Fördermittel für den kommunalen Straßenbau zu Verfügung, 15 Mio. Euro für Radverkehrsinfrastruktur und 84 Mio. Euro für den Ausbau des ÖPNV.

Starkes Signal für den Ländlichen Raum

„Der Wahlkreis Hechingen-Münsingen bekommt aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes Baden-Württemberg die erfreulich hohe Summe von rund 2,3 Millionen Euro", erfuhr der SPD-Landtagsabgeordnete heute aus dem Ministerium für Ländlichen Raum und Landwirtschaft. Das zeige, wie wichtig der grün-roten Landesregierung weiterhin die Stärkung des Ländlichen Raums als Lebens- und Wirtschaftsraum sei.

„Die ausgewählten Projekte in meinem Wahlkreis und der Region machen den Ländlichen Raum zukunftsfähig“, so Käppeler weiter. „Sie bringen nicht nur mehr Lebensqualität, sondern lösen Folge-Investitionen aus und sichern damit auch Infrastruktur und Arbeitsplätze.“ Landwirtschafsminister Alexander Bonde hat heute in Stuttgart jene Projekte vorgestellt, die im Jahr 2015 gefördert werden. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten zählen dabei u.a. Vorhaben der Innenentwicklung, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds und zur Sicherung der Grund- und Nahversorgung sowie die Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen. Förderfähig sind auch Projekte, die dazu beitragen, schwierige innerörtliche Lagen zu entflechten und so kleineren und mittelständischen Betrieben innerhalb einer Kommune an anderer Stelle Zukunftschancen zu eröffnen.

Das Land unterstützt die Strukturentwicklung im Ländlichen Raum im Jahr 2015 insgesamt mit 60,7 Millionen Euro (2014: 60,4 Mio. EUR), davon kommen 12,5 Millionen Euro aus den Förderprogrammen „Spitze auf dem Land“ (8 Mio. EUR) bzw. LEADER (4,5 Mio. EUR). Die Zuschüsse verteilen sich auf 655 Projekte bzw. auf insgesamt 354 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg.

Im Folgenden eine Auflistung der Fördermittel für den Wahlkreis Hechingen-Münsingen, aufgeteilt nach Gemeinden:

In Gomadingen-Dapfen fließen 88.840 Euro in den Anbau eines Mehrzweckgebäudes an den bestehenden Gemeinschaftsschuppen in der Ortsmitte sowie 76.600 Euro in die Neugestaltung eines Dorfplatzes in der Ortsmitte

In Grabenstetten werden gleich vier Maßnahmen mit insgesamt 267.040 Euro unterstützt

Münsingen erhält Fördermittel für drei Maßnahmen in der Höhe von 82.700 Euro

In Pfronstetten wurden drei Anträge mit insgesamt 209.120 Euro bedacht, alleine 139.120 Euro fließen in die Neuordnung bzw. Neugestaltung der Hülengasse mit Umgestaltung der angrenzenden Hüle.

Trochtelfingen erhält für den Neubau eines Firmengebäudes 44.900 Euro, in Bad Urach erhält ein Antragsteller für 20.000 Euro.

In Zwiefalten wird ein Antragsteller mit 140.650 Euro bedacht.

Römerstein erhält einen Gesamtbetrag von 212.550 Euro für zwei Maßnahmen, darunter gehen 200.000 Euro an den Neubau einer Werkstatt-Halle.

Zwei Maßnahmen in Engstingen werden mit insgesamt 520.000 Euro bedacht, davon fließen allein 500.000 Euro an den Zweckverband Gewerbepark Engstingen-Haid zur Erschließung der Erweiterung Nord.

In Hohenstein-Eglingen erhält ein Antragsteller 20.000 Euro

In Sonnenbühl-Erpfingen wird eine Maßnahme mit 200.000 Euro bezuschusst.

Drei Maßnahmen in St. Johann erhalten insgesamt 171.630 Euro.

Hechingen erhält für zwei Maßnahmen 227.510 Euro.

Sanierung von Bundes- und Landesstraßen geht 2015 mit Hochdruck weiter

Die Landesregierung hat die Mittel für den Erhalt von Landesstraßen und Brücken  auf 120 Mio. Euro erhöht. „Die CDU-geführten Vorgängerregierungen hatten seit 1996 im Durchschnitt nur 40,7 Mio. Euro  pro Jahr in die Erneuerung der Infrastruktur investiert“ erinnern Käppeler und Poreski.

Vor diesem Hintergrund freut es Käppeler und Poreski ganz besonders, dass in der ersten Tranche von Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2015 auch die B465 zwischen Bad Urach und Münsingen sowie von Donstetten bis zur Kreisgrenze, die L 230 zwischen Magolsheim und Breithülen sowie zwischen Auingen und Böttingen, die L 249 zwischen Eglingen und Wasserstetten, die L 384 bei Gomaringen  sowie die Raumgitterwand bei Reutlingen und  die Kreisgrenze bei Zainingen an der B 28 dabei sind. „Diese Maßnahme war schon lange überfällig. Nun macht die Landesregierung endlich Nägel mit Köpfen, so dass bald die Bagger zur Sanierung der Straße/Brücke anrollen können“, so die Abgeordneten Käppeler und Poreski.

Die Landtagsabgeordneten Käppeler und Poreski begrüßen in diesem Zusammenhang das Bauprogramm 2015 für die Sanierung von Bundes- und Landesstraßen durch die Landesregierung. „Das offene und transparente Verfahren priorisiert nach klar festgelegten Kriterien. Das war seit langem eine Forderung von Grünen und SPD,  nachdem sich CDU-Regierungen jahrelang vor dieser unangenehmen Aufgabe gedrückt haben“, erklärten die Abgeordneten Käppeler und Poreski. Sie sehen die Sanierung von Bundes- und Landesstraßen damit auf einem guten Weg. „Nach Jahren der Vernachlässigung der Straßeninfrastruktur durch CDU und FDP wird die grün-rote Landesregierung dem  Holterdiepolter auf den Straßen im Land Zug um Zug ein Ende bereiten“, betonen Käppeler und Poreski.

Land baut Radwege in der Region aus

Der Wahlkreis Hechingen-Münsingen profitiert von der deutlich ausgeweiteten Förderung für Radwege. Wie Klaus Käppeler (SPD-Landtagsabgeordneter für den WK 61) und Thomas Poreski (Betreuungsabgeordneter der Grünen für den WK 61) heute aus dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur erfahren haben, bezuschusst das Land in diesem Jahr auch den Bau von Radwegen in der Zuständigkeit von Gemeinden und Landkreisen, im Wahlkreis Hechingen-Münsingen namentlich den Neubau eines Gehweges beim Vorplatz des Haupt- und Landgestüts Marbach (Gemeinde Gomadingen).

Darüber hinaus baut das Land selbst neue Radwege entlang der Landes- und Bundesstraßen. Im Bereich der Landesstraßen ist dies für den Wahlkreis Hechingen-Münsingen der Radweg zwischen Bernloch und Ödenwaldstetten auf einer Länge von 1,5 km.

Im Bereich der Bundesstraßen sind dies ein Radweg in der Ortsdurchfahrt Killer zwischen Jungingen und Burladingen auf einer Länge von 0,7 km sowie ein Radweg zwischen Engstingen und Haid entlang der B 312 auf einer Länge von 1,6 km.

„Mit dem Neu- und Ausbau dieser Radwege verbessert sich die Infrastruktur im Wahlkreis Hechingen-Münsingen deutlich“, betonen die beiden Abgeordneten Käppeler und Poreski. „Wir wollen das Rad auch für den Alltag attraktiver zu machen. Dafür brauchen wir ein möglichst lückenloses Netz gut ausgebauter Wege“, erklärt Klaus Käppeler. „Mittelfristig wollen wir erreichen, dass 20 Prozent aller Wege in Baden-Württemberg auf dem Fahrrad zurückgelegt werden“, so der SPD-Abgeordnete. Dazu brauche es Anreize und vor allem eine solide, sichere Infrastruktur.

Insgesamt stellt das Land für 2015 80 Millionen Euro für den Radwegebau zur Verfügung. „Das Rad ist das gesündeste, umwelt- und klimafreundlichste Verkehrsmittel. Grün-Rot räumt der notwendigen Infrastruktur daher den entsprechenden Stellenwert ein“, so Thomas Poreski abschließend.

Wie funktioniert eine regionale Schulentwicklung?

Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!

Wir debattieren heute einen Antrag der CDU aus dem August 2012. Das ist zweieinhalb Jahre her. Dabei wirft der Antrag Fragen auf, deren Antworten die CDU eigentlich längst im Rahmen des bereits abgeschlossenen Gesetzesvorhabens zur Regionalen Schulentwicklung gehört haben sollte.

Die Antwort auf einen erheblichen Rückgang der Schülerzahlen, vor allem im ländlichen Raum und die Antwort auf ein verändertes Schulwahlverhalten kann nicht in einem Festhalten am dreigliedrigen Schulsystem bestehen.

Abg. Georg Wacker CDU: Aber durch ihre Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung!

Die Regionale Schulentwicklung gibt deshalb in dieser Frage klare Leitplanken für den Bereich der allgemeinbildenden Schulen. So sehen wir und nicht nur wir, sondern auch die ehemalige Kultusministerin Annette Schavan von Ihrer Partei die Zukunft in einem zweigliedrigen Schulsystem, bestehend aus einer Integrativen Säule und aus dem Gymnasium als zweiter Säule. Denn nur durch eine Ausweitung integrativer Schularten wie der Gemeinschaftsschule ist es überhaupt möglich, verlässlich sämtliche Schulabschlüsse in der Fläche anbieten zu können. Auch die Realschule wird in Zukunft dabei eine ganz wichtige Rolle spielen.

Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Nach der Weiterentwicklung.

Im Zuge der Regionalen Schulentwicklung ändert sich zudem der Blickwinkel – weg von der einzelnen Schulart hin zu den Schulabschlussmöglichkeiten. Das Schlüsselwort heißt: „Abschlussbezogen“!

Wir gehen diesen Schritt gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden, auch wenn das vor Ort nicht immer leichte Entscheidungen mit sich bringt.

Abg. Georg Wacker CDU: Die waren aber gegen die Mindestschülerzahl.

Denn zukünftig gilt, dass einerseits nur noch Schulstandorte genehmigt werden, die sich dauerhaft über eine Mindestgröße von 40 Schülern in den Eingangsklassen auszeichnen.

Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Siehe Trochtelfingen! 40 Schüler!

Zugleich gilt, dass Schulträger, deren Standorte wiederholt keine Eingangsklasse mit der Schülerzahl 16 bilden können, aufgefordert sind, gemeinsam mit Nachbarkommunen eine Regionale Schulentwicklung anzustoßen und im Konsens zu verabschieden.

Hätten Sie sich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, mit der Problematik ernsthaft befasst, hätten Sie frühzeitig ein Instrument in die Hand genommen, das Ihnen und den Kommunen Hinweise auf notwendige und nicht notwendige Investitionen gibt. Wie anders, Herr Röhm, lässt es sich erklären, dass z.B. meine Nachbarkommune Hayingen noch vor rund 10 Jahren mit Unterstützung des Landes die Hauptschule aufwendig saniert hat, wenige Jahre später die Schule mangels Schüler geschlossen werden musste – noch vor Wegfall der verpflichtenden Grundschulempfehlung!

Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Die sind in Zwiefalten gut aufgefange worden!

Regionale Schulentwicklung ist besonders im ländlichen Raum eine Herausforderung an die kommunalen Mandatsträger, weil sie eine Abkehr von der eigenen Kirchturmpolitik fordert. Aber ich bin fest davon überzeugt, dass es sich lohnt, weil im Ergebnis eine nachhaltige Schullandschaft sichergestellt werden kann. Denn schlussendlich profitieren von der Lösung alle Beteiligten. Ohne eine Einigung bzw. ohne Gesetz wäre hingegen zu erwarten gewesen, dass Schulstandorte nur in größeren Städten auf Dauer abgesichert sein werden.

Regionale Schulentwicklungsplanung bedeutet auch für manchen Bürgermeister und für viele Gemeinderäte nackte Zahlen zur Kenntnis zu nehmen! Wenn schon kurzfristig nur noch 40 Kinder im Jahr in zusammen 3 Gemeinden geboren werden, dann haben die weiterführenden Schulen vor Ort ein Problem. Selbst wenn nur 10 Kinder ins Gymnasium der Nachbarstadt gehen, kann die Verbundschule aus Haupt- und Realschule nicht mehr jeweils einzügig betrieben werden. Da frage ich Sie: Welche Lösung haben Sie dafür parat – außer gegen Gemeinschaftsschulen zu polemisieren?

Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Eine Realschule, in der man beide Abschlüsse macht! Kein Problem!

-Guter Vorschlag. Danke!

Lieber Herr Traub, sie haben ja das Schulkonzept der CDU gerade vorgestellt. Da kann ich nur sagen: Gute Nacht, Baden-Württemberg. Die Art und Weise wie Sie das gemacht haben, tut schon weh: Eltern werden gegeneinander ausgespielt, der Minister hat nichts getan, unausgegoren, Augenwischerei, veränderte Übergangszahlen haben nichts mit der demographischen Entwicklung zu tun. Herr Traub, wo leben Sie denn? Sie sagen, Qualität spielt keine Rolle. Vom Fallbeil der 16 Schülerinnen und Schülern sprechen sie. Diese 16 Schüler sind keine Erfindung von uns. Diese 16 Schüler gab es zu ihrer Zeit schon. Wenn 16 Schüler keine Klasse gebildet haben, musste Klassen zusammengelegt werden. Das ist keine neue Erfindung von uns. Das möchte ich einfach einmal ein bisschen in Erinnerung bringen.

Und dann zu behaupten, dass es eine reines Schulschließungsprogramm wäre was von uns aufgelegt wurde —

Abg. Georg Wacker CDU: Wegen der Mindestschülerzahl 16!

Ich war kürzlich an einer Grundschule. Da habe ich gefragt: „Wie viele Schüler haben Sie denn?“ Da haben sie gesagt: „Wir haben 15 Schüler, aber vor wenigen Jahren hatten wir noch 100.“ Da habe ich gefragt: „Wie viele Schüler haben Sie denn im nächsten Schuljahr?“ Da sagte er: „25. Könnten Sie uns nicht eine Familienklasse genehmigen?“ Da habe ich gefragt: „Familienklasse? Habe ich noch gar nie gehört.“ – „So wie früher in der Volksschule, wo Klassen 1 bis 4 beieinander waren.“ Den Kollegen Schulleiter habe ich dann beiseite genommen und habe ihn gefragt: „Können Sie sich ernsthaft vorstellen, so zu unterrichten?“ Dann hat er etwas betrübt den Kopf gesenkt und hat gesagt: „Nein, ich kann es mir nicht vorstellen.“

Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Eine solche Schule haben Sie vielleicht schon besucht und ich auch! – Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP

Also Schulen zu erhalten, wie Sie es den Schulen vor Ort versprechen, geht eben leider nicht.

Deswegen: Die Forderung: „Lassen sie kleinen Schulen eine Chance“, ist schnell und leicht gesagt, aber mit Qualität hat es dann letztendlich nichts zu tun.

Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Können Sie was zu Trochtelfingen sagen?

Für das Thema Inklusionskonzept fehlt mir jetzt leider die Zeit. Da könnte ich mich auch noch ein bisschen austoben. Aber vielleicht macht es der Minister dann anschließend.

Vielen Dank!

Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen.