Ein Eintrag auf den Facebook-Seiten des SPD-Landtagsabgeordneten Klaus Käppeler hat bundesweit ein unerwartet starkes Echo ausgelöst. Über 3,7 Millionen Menschen haben zwischenzeitlich den Eintrag Käppelers zum Thema Inklusion gelesen. Von 30.000 Facebook-Nutzern wurde der Eintrag bislang geteilt und zudem häufig mit persönlichen Kommentaren versehen. Der betreffende Eintrag besteht aus einem Zitat Käppelers aus einer Plenardebatte im Landtag: „Mädchen und Jungen mit Behinderung gehören in die Mitte der Gesellschaft – nicht an ihren Rand.“ Illustriert wird das Zitat mit einem Foto eines kleinen Mädchens mit Down-Syndrom.
„Der Eintrag war als einfache Erinnerung an den kommenden Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung in der ersten Dezemberwoche gedacht“, beschrieb der SPD-Landtagsabgeordnete seine Motivation. Er sei noch immer überrascht über das starke Echo, vor allem über die vielen Kommentare. Die zahlreichen Reaktionen zeigten, wie viele Menschen das Thema „Inklusion“ bewege und noch immer bekümmere. „In vielen Facebook-Kommentaren berichten Angehörige und Freunde behinderter Menschen von ihren Erfahrungen, darunter viele traurige Begebenheiten, aber auch positive Erlebnisse, die Mut machen“, sagte Käppeler. Viel E-Mails und Briefe, teilweise mit sehr berührenden und emotionalen Berichten, hätten ihn zusätzlich erreicht.
Dass es auch kritische Rückmeldungen insbesondere von Pädagogen und Mitarbeitern aus der Behindertenhilfe gab, ist für Käppeler ein Indiz, dass die Gesetzgebung im Land überfällig war. „Wir sind nun in Baden-Württemberg auf der Zielgeraden, die Konvention der Vereinten Nationen zu erfüllen, dass behinderte Kinder und Jugendliche Zugang zu allgemeinen Schulen haben müssen“, zeigte sich Käppeler überzeugt. Er selbst hatte als Landtagsabgeordneten federführend an der Ausgestaltung des baden-württembergischen Inklusionsgesetzes mitgewirkt.
Zum 1. August 2015 wurde im Land die Sonderschulpflicht aufgehoben. Damit haben die Eltern in ein qualifiziertes Wahlrecht, ihr Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf entweder an einer allgemeinen Schule oder an einer Sonderschule anzumelden. Gefordert werden gruppenbezogene Lösungen, um einen möglichst umfassenden Einsatz von Sonderpädagogen im gemeinsamen Unterricht an der Grundschule oder der weiterführenden Schule gewährleisten zu können.