Die nun vorliegende Anmeldeliste der Landesregierung für den Bundesverkehrswegeplan ist das Ergebnis eines landesweit zugrunde gelegten fachlichen Konzeptes mit einem sehr breiten Beteiligungsprozess. Dazu zählten vier Regionalkonferenzen, die es so bei früheren Anmeldungen Baden-Württembergs für den Bundesverkehrswegeplan nicht gegeben hat. „Angesichts dieses fachlich fundierten Prozesses nach objektiven Kriterien ist es ein großer Erfolg, dass der Albaufstieg bei Lichtenstein und die Ortsumfahrungen Engstingen und Grafenberg in der Anmeldeliste zum Zuge kamen“, zeigte sich der SPD-Landtagsabgeordnete Klaus Käppeler erfreut.
Mit der Anmeldung stärke das Land einerseits die hoch belasteten transeuropäischen Autobahn-Achsen (A 5, A 6, A 8) und andererseits besonders hochbelastete Strecken im Land. Durch die Berücksichtigung von Hauptverbindungsachsen, erläuterte Käppeler, verbessere die grün-rote Landesregierung – unabhängig von den reinen Verkehrszahlen – die Infrastruktur im Ländlichen Raum, so z.B. die Relationen Tübingen-Ravensburg und Offenburg-Villingen-Schwenningen. Außerdem würden durch hoch wirksame Einzelmaßnahmen (Ortsumfahrungen) mit entsprechenden Entlastungswirkungen gerade auch im Ländlichen Raum Menschen vom Durchgangsverkehr entlastet und die Wirtschaft gestärkt. „Dadurch verringern sich Unfallgefahren, Lärm, schlechte Luft und Staus“, begründete Käppeler die Maßnahmenliste.
Angemeldet werden von Baden-Württemberg beim Bund rund 160 Maßnahmen mit einem voraussichtlichen Finanzvolumen von gut 11 Mrd. Euro. Das stellt nach Ansicht der SPD den realistischen Bedarf dar. Die SPD fordert nun den Bund dazu auf, die finanzielle Mittelbereitstellung für den Bundesfernstraßenbau in Baden-Württemberg bedarfsgerecht zu erhöhen, da hier die Belastung auf den Straßen seit Jahren größer sei als anderswo in Deutschland.
Im Rahmen der Erstellung der Maßnahmenliste sei außerdem genau geprüft worden, ob nicht Alternativen zum jeweiligen Aus- und Neubau in Frage kommen, etwa ein drei- statt ein vierstreifiger Ausbau oder die Freigabe von Seitenstreifen. Auch das Verlagerungspotential zur Schiene und zu Wasserstraßen bleibe nicht unberücksichtigt.
Das Verkehrsministerium werde nun in einem nächsten Schritt die gemeldeten Maßnahmen nach ihrer Dringlichkeit ordnen, um gegenüber dem Bund die Schwerpunkte aus Sicht des Landes zu definieren. „Das Letztentscheidungsrecht, welche Straße wann gebaut wird, liegt jedoch allein beim Bund“, betonte Käppeler abschließend.