Neues Inklusionsgesetz

 Hechingen (spd). Im Rahmen einer offenen Gesprächsrunde zum neuen Inklusionsgesetz hat der SPD-Wahlreisabgeordnete Klaus Käppeler in Hechingen mit Fachleuten aus Schulen und Behinderteneinrichtungen diskutiert. Der Einladung gefolgt waren Schulleiter, Sonderpädagogen, Mitarbeiter aus der Behindertenhilfe sowie Vorstandsmitglieder des Sozialverbandes VDK. Der Termin war bewusst gewählt: Die Veranstaltung fand am „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung“ statt. Käppeler hatte im Vorfeld über Facebook an diesen Tag erinnert und damit bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Sein Beitrag im sozialen Netzwerk wurde mittlerweile von über 3,7 Millionen Menschen gelesen und von über 30.000 Nutzern aktiv mit anderen geteilt.

"Mit der Aufhebung der Sonderschulpflicht im Sommer haben wir alle Schulen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung geöffnet, das schließt Privatschulen und freie Träger ausdrücklich mit ein“, stellte der SPD-Abgeordnete Klaus Käppeler in seinem einführenden Vortrag klar. Das neue Gesetz ermögliche betroffenen Eltern erstmals ein qualifiziertes Wahlrecht, ihr Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf entweder an einer allgemeinen Schule oder an einer Sonderschule anzumelden.

„Die Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Finanzierung waren leider schwierig und haben sich unnötig lange hingezogen“, räumte Käppeler ein, der als Schulpolitischer Sprecher im Landtag maßgeblich an der Formulierung des Gesetzes beteiligt war. Es sei aber schließlich gelungen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die den Schulen eine fundierte Planung ermögliche. „Bis 2017 wird die Landesförderung für Begleitmaßnahmen schrittweise auf jährlich 30 Millionen Euro erhöht, bis 2022 werden rund 1.440 zusätzliche Lehrkräfte zur Verfügung stehen“, berichtete der Abgeordnete.

Käppeler erläuterte im Detail die organisatorischen und pädagogischen Begleitmaßnahmen, die auf eine Stärkung der Schule vor Ort abzielten. „Wir müssen an den Schulen ein Klima schaffen, durch das inklusive Beschulung bald zum normalen Schulalltag gehört“, forderte Käppeler. Die anwesenden Fachleute teilten Käppelers Einschätzung, dass an den Schulen und bei den Pädagogen eine große Offenheit für das Inklusionskonzept bestehe.

Klaus Käppeler, der seit vielen Jahren die Grund- und Hauptschule Hohenstein leitet, konnte an diesem Abend auch als Praktiker mit den anwesenden Fachleuten spezielle Themen wie das künftige Berufsbild der Sonderpädagogen oder die Integration von Menschen mit Behinderung in das Berufsleben behandeln. „Die Rückmeldungen von Fachleuten aus der Praxis zeigen, dass wir in Baden-Württemberg den richtigen Weg beschritten haben“, so Klaus Käppelers Fazit. Auch die enorme Resonanz und teilweise sehr persönlichen Kommentare betroffener Eltern auf seiner Facebook-Seite bestärkten ihn in seinem Engagement für das neue Gesetz.

Der SPD-Abgeordnete bedankte sich auf Facebook in einem Kommentar für die zahlreichen Rückmeldungen. „Wir stehen nicht am Anfang einer Entwicklung, sondern wir befinden uns in einem Prozess. Ich wünsche mir, dass wir bald nicht mehr über das ‚Ob’, sondern nur noch über das ‚Wie’ der Inklusion diskutieren. Die Reaktionen auf meinen Eintrag machen Mut.“

„Inklusion bewegt viele Menschen“

Ein Eintrag auf den Facebook-Seiten des SPD-Landtagsabgeordneten Klaus Käppeler hat bundesweit ein unerwartet starkes Echo ausgelöst. Über 3,7 Millionen Menschen haben zwischenzeitlich den Eintrag Käppelers zum Thema Inklusion gelesen. Von 30.000 Facebook-Nutzern wurde der Eintrag bislang geteilt und zudem häufig mit persönlichen Kommentaren versehen. Der betreffende Eintrag besteht aus einem Zitat Käppelers aus einer Plenardebatte im Landtag: „Mädchen und Jungen mit Behinderung gehören in die Mitte der Gesellschaft – nicht an ihren Rand.“ Illustriert wird das Zitat mit einem Foto eines kleinen Mädchens mit Down-Syndrom.

„Der Eintrag war als einfache Erinnerung an den kommenden Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung in der ersten Dezemberwoche gedacht“, beschrieb der SPD-Landtagsabgeordnete seine Motivation. Er sei noch immer überrascht über das starke Echo, vor allem über die vielen Kommentare. Die zahlreichen Reaktionen zeigten, wie viele Menschen das Thema „Inklusion“ bewege und noch immer bekümmere. „In vielen Facebook-Kommentaren berichten Angehörige und Freunde behinderter Menschen von ihren Erfahrungen, darunter viele traurige Begebenheiten, aber auch positive Erlebnisse, die Mut machen“, sagte Käppeler. Viel E-Mails und Briefe, teilweise mit sehr berührenden und emotionalen Berichten, hätten ihn zusätzlich erreicht.

Dass es auch kritische Rückmeldungen insbesondere von Pädagogen und Mitarbeitern aus der Behindertenhilfe gab, ist für Käppeler ein Indiz, dass die Gesetzgebung im Land überfällig war. „Wir sind nun in Baden-Württemberg auf der Zielgeraden, die Konvention der Vereinten Nationen zu erfüllen, dass behinderte Kinder und Jugendliche Zugang zu allgemeinen Schulen haben müssen“, zeigte sich Käppeler überzeugt. Er selbst hatte als Landtagsabgeordneten federführend an der Ausgestaltung des baden-württembergischen Inklusionsgesetzes mitgewirkt.

Zum 1. August 2015 wurde im Land die Sonderschulpflicht aufgehoben. Damit haben die Eltern in ein qualifiziertes Wahlrecht, ihr  Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf entweder an einer allgemeinen Schule oder an einer Sonderschule anzumelden. Gefordert werden gruppenbezogene Lösungen, um einen möglichst umfassenden Einsatz von Sonderpädagogen im gemeinsamen Unterricht an der Grundschule oder der weiterführenden Schule gewährleisten zu können.