SPD: Qualifiziertes Elternwahlrecht ist ein Riesensprung für die Inklusion an Schulen und für mehr Bildungsgerechtigkeit

Mit der angekündigten Schulgesetzänderung für das Schuljahr 2015/16 auf Basis der heute vorgestellten Eckpunkte übernehme die grün-rote Landesregierung nach dem Gesetz zur Ganztagsschule und der Regionalen Schulentwicklung eine weiteres Mal eine große bildungspolitische Verantwortung, so der SPD-Bildungsexperte Klaus Käppeler MdL. Dass Eltern von Kindern mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot dann die Wahl zwischen einer Regelschule oder eine Sonderschule haben werden, bezeichnete der Abgeordnete als „Riesensprung für die Inklusion an Schulen“. In der Folge sei der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ab dem Schuljahr 2015/16 eine Entwicklungsaufgabe für alle Schularten.

Klaus Käppeler MdL: „Ich freue mich, dass wir die stärkere gesellschaftliche Teilhabe von Kindern mit Behinderung in der Schule praktisch anpacken. Inklusion zum Nulltarif kann es dabei nicht geben. Ich begrüße deshalb die Entscheidung des Kultusministers, bereits für das kommende Schuljahr 200 zusätzliche sonderpädagogische Lehrkräfte einzustellen. In den kommenden Monaten gilt es ferner eine Einigung mit den Kommunalen Landesverbänden zu erzielen. Aber ich bin zuversichtlich, dass es zu einer guten Lösung kommen wird.“

Strategiekonferenz der örtlichen SPD-Abgeordneten für den Zollernalbkreis

In der Besprechung wurden die Eckpunkte der weiteren Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger im Zollernalbkreis in den nächsten Jahren festgelegt. Alle drei Abgeordneten wollen ihre Vor-Ort-Präsenz weiter ausbauen und auch die Besuche für Bürgerinnen und Bürger im Landtag und Bundestag verstärken. Da die SPD auf Bundes- als auch auf Landesebene in der Regierung sei, trage sie ein hohes Maß an Verantwortung.

Wichtig ist den Abgeordneten den Bürgern außerdem zu signalisieren, wie die SPD Landes- und Bundespolitik gemeinsam erfolgreich vorantreiben und verknüpfen kann, es sei schließlich eine gute Gelegenheit, gemeinsam so noch stärker Politik für die Menschen in der Region zu machen.

Neues Ganztagsangebot an der Förderschule Salem

Die Förderschule Salem befindet sich in Salem-Stefansfeld. An der Förderschule werden derzeit rund 70 Schüler unterrichtet. Schon ab dem kommenden Schuljahr 2014/2015 besteht an der Salemer Schule ein attraktives Ganztagsschulangebot. „Der Ganztagesbetrieb verspricht wesentliche Vorteile: Durch das erweiterte Schulangebot stärken wir den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler und leisten zugleich einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, erklären die Abgeordneten Hahn und Käppeler.

Der Ganztagsbetrieb kann in Salem im September starten. Genehmigungsgrundlage ist die vergangene Woche vom Landtag beschlossene Änderung des Schulgesetzes. Diese ermöglicht die flächendeckendende Einführung von Ganztagsangeboten an Grundschulen. „Dabei haben wir darauf geachtet, dass Kommunen und Schulen bei ihren Konzepten flexibel auf die Bedürfnisse vor Ort reagieren können“, sagen die MdLs Hahn und Käppeler.

Die Schulen dürfen verschiedene Formen anbieten – verpflichtend oder freiwillig, mit sieben oder acht Zeitstunden an drei oder vier Tagen in der Woche. „Die Schulen haben dabei die Eltern und ihre Wünsche miteinbezogen und können ihnen die Lösung anbieten, die hier vor Ort am besten funktioniert. Um das zu garantieren, haben wir im Gesetz daher die Rolle der Schulkonferenz und damit die Mitbestimmungsrechte der Eltern gestärkt“, so Hahn und Käppeler.

Die Abgeordneten betonen darüber hinaus, dass die Ganztagsschule mehr ist als Betreuung. Sie erlaube neue Gestaltungsmöglichkeiten des Lernprozesses. Über den Tag verteilt können sich traditioneller Unterricht, individuelle Vertiefungsphasen und Übungszeit, musische Angebote oder Sport abwechseln. Hausaufgaben werden in der Schule mit Hilfe der Lehrern erledigt. Diese so genannte Rhythmisierung verspricht nach Ansicht von Bildungsforschern den größten Lernerfolg. Martin Hahn erklärt: „Das ist eine Riesenchance.“ Er hoffe, dass im kommenden Schuljahr auch im Bodenseekreis Grundschulen hinzu kommen, die sich für den Ganztagsbetrieb entscheiden.

„Das System bietet außerdem die große Chance, Kinder an die Vereinswelt und das kulturelle Leben heranzuführen. Das stärkt das Gemeinwesen insgesamt“, sagen Hahn und Käppeler. Die Schulen können Akteure etwa aus den Bereichen Sport, Kultur, Musik oder Jugendarbeit, in ihr Ganztagskonzept einbeziehen. Die Finanzierung der Zusammenarbeit kann aus dem Kooperationsbudget erfolgen.

In den kommenden Jahren rechnet die Landesregierung mit einem weiteren Anstieg der Ganztagsschulen im Grundschulbereich. Bis zum 1. Oktober können Schulträger weitere Anträge auf Ganztagsschule beim Kultusministerium einreichen. „Ich wünsche mir, dass auch Anträge von Schulen im Bodenseekreis in Stuttgart ankommen“, so Martin Hahn. Bis 2023 sollen landesweit rund 70 Prozent der Grundschulen ein Ganztagsangebot einrichten.

Ausschuss fordert Verwendung von gentechnisch unverändertem Futter im Bereich des Qualitätszeichens Ba-den-Württemberg

Nach Angaben Käppelers forderte das Gremium als Ergebnis der Auswertung der Ausschussreise nach Brasilien, der öffentlichen Anhörung vom 16. Juli 2014 sowie der anschließenden Diskussion im Ausschuss die Landesregierung auf, das Ziel einer von genetisch verändertem Organismus (GVO) freien Fütterung im Bereich des Qualitätszeichens Baden-Württemberg (QZBW) für die tierischen Produkte Honig, Lamm, Geflügel, Eier und Fisch ab 1. Januar 2015 verbindlich umzusetzen. Außerdem sollten möglichst rasch, spätestens aber bis zum 31. Dezember 2017, die Bereiche Milch, Schweine- und Rindfleisch Schritt für Schritt praxis- und marktorientiert umgestellt werden. Darüber hinaus werde verlangt, flankierende Maßnahmen, die die schnellstmögliche Umstellung des gesamten QZBW auf GVO-freie Fütterung und eine nachhaltig erfolgreiche Bedienung dieser Märkte unterstützten, zu ergreifen bzw. zu veranlassen. Der Landtag solle bis zum 31. Dezember 2015 über den Umsetzungs- und Umstellungsprozess, die Maßnahmen und die Ergebnisse unterrichtet werden, erklärte Käppeler.

Rede zum Entwurf einer Verordnung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg

Frau Präsidentin,

meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesverwaltungsgericht hat anlässlich einer Verwaltungsstreitsache entschieden, dass künftig Regelstundenmaße von verbeamteten Lehrkräften nicht mehr durch eine reine Verwaltungsvorschrift festgelegt werden können, sondern durch Rechtsverordnung geregelt werden müssen. Dies und nichts anderes ist der Grund, warum wir uns am Ende des heutigen Plenartags mit diesem Thema befassen und auf Wunsch der CDU auch darüber sprechen.

Gestattet sei dieser Hinweis zu Beginn, da die CDU in ihrer Regierungszeit hierüber nicht öffentlich diskutieren wollte.

Zuruf des Abg. Dieter Hillebrand CDU

Die neue Arbeitszeitverordnung schreibt im Wesentlichen die Inhalte der bereits bestehenden Verwaltungsvorschrift fort.

Demnach werden auch zukünftig Lehrkräfte je nach Einsatzort eine unterschiedlich hohe Unterrichtsverpflichtung haben. Die Unterrichtsverpflichtung an den einzelnen Schularten wurde gegenüber den Vorjahren weder erhöht noch abgesenkt.

Auf zwei Änderungen gegenüber früheren Regelungen möchte ich im Folgenden dennoch kurz eingehen. Mit der Gemeinschaftsschule hat sich eine neue Schulart etabliert, die eine Ergänzung der Arbeitszeitverordnung erforderlich macht. Die nun vorgeschlagene Anpassung findet meine persönliche Unterstützung, denn diese drückt aus, dass an der Gemeinschaftsschule Lehrkräfte unabhängig ihrer Lehrbefähigung die gleiche Anzahl an Unterrichtstunden unterrichten. Diese Standardisierung auf eine einheitliche Unterrichtsverpflichtung ist konsequent und stärkt zugleich den Zusammenhalt im Kollegium. Eine doppelte Privilegierung von Gymnasiallehrkräften ist nicht einzusehen. Sie verdienen deutlich mehr Geld als ein Hauptschullehrer. Warum sollten sie dann auch noch weniger arbeiten?

Zuruf des Abg. Dieter Hillebrand CDU

Damit verbunden ist das klare bildungspolitische Signal, dass Lernprozesse auf unterschiedlichen Lernniveaus in den Klassenstufen 5 bis 10 einen vergleichbaren Aufwand für Lehrkräfte bedeuten. Bemerkenswert finde ich in diesem Zusammenhang die Haltung der CDU.

Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Schlüssig!

Bemerkenswert! Diese sorgte sich in der Sitzung des Bildungsausschuss um die Attraktivität der Gemeinschaftsschule und empfand die Neuregelung als Wettbewerbsnachteil. Ich nehme diesen Hinweis gerne als wichtiges Signal entgegen, dass sich die CDU endlich von ihrem Mantra entfernt, die grün-rote Regierung würde die Gemeinschaftsschule gegenüber anderen Schularten bevorzugen.

Zuruf des Abg. Georg Wacker CDU

 

Im Übrigen, Herr Wacker: Das Abstimmungsergebnis der Opposition in eben dieser Ausschusssitzung zum Entwurf der Landesregierung über die Arbeitszeit verbeamteter Lehrer erfolgte uneinheitlich und mit zwei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen.

Abg. Georg Wacker CDU: Nicht zugestimmt!

 

Ich bin gespannt auf die heutige Abstimmung.

Es stellt sich nun die Frage, ob die Neuregelung für die Gemeinschaftsschule tatsächlich ein Wettbewerbsnachteil ist, geht es doch um die Anwerbung –Herr Wacker, Sie habe es ja angesprochen- von Gymnasiallehrern, die gegenüber den Kollegen am Gymnasium ein um zwei Stunden höheres Deputat erwartet. Die aktuelle Einstellungspraxis zeigt, dass dem nicht so ist. Über 2/3 der für das kommende Schuljahr ausgeschriebenen Stellen konnten bereits durch Lehrkräfte mit Gymnasialbefähigung besetzt werden. Noch offene Stellen werden bis zum Beginn des nächsten Schuljahres im Rahmen des Nachrückverfahrens besetzt werden. Die aktuelle Bewerberlage zeigt also, dass die Gemeinschaftsschule auch für Gymnasiallehrkräfte hoch attraktiv ist.

Beifall der Abgeordneten der Grünen und der SPD

Der zweite Punkt

Zuruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU

der neuen Arbeitszeitverordnung, der in der Vergangenheit sehr intensiv diskutiert wurde, ist die Neuregelung der Altersermäßigung für Lehrkräfte. Als unmittelbar Betroffener kann ich sagen, dass ich die Neuregelung mittrage, denn die politische Botschaft ist unmissverständlich.

Zum einen bleibt die Altersermäßigung als ein wichtiges Instrument der Gesundheitsvorsorge für Lehrkräfte erhalten.

Ebenfalls gleich bleiben Umfang sowie die stufenweise Erhöhung – einzig der Beginn der Altersermäßigung wurde um zwei Jahre nach hinten verschoben.

Aus meiner Sicht ist die gewählte Anpassung an das zukünftige Pensionseintrittsalter ein tragfähiger Kompromiss, der das Instrument der Altersermäßigung absichert.

Die SPD-Fraktion wird der Verordnung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg in der vorgelegten Fassung zustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Beifall der Abgeordneten der Grünen und der SPD