Schulen müssen neues Urheberrecht beachten

STUTTGART. (rei) Nach Auffassung der Landesregierung bringt die Reform des Urheberrechts keine Einschränkungen für den schulischen Unterricht. Dies geht aus einer Antwort des Kultusministeriums auf eine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Klaus Käppeler hervor. Käppeler wollte mit seiner Anfrage klare Direktiven für die Lehrerinnen und Lehrer im Land insbesondere beim Umgang mit digitalen Kopien erreichen.

„Nach der Reform des Urheberrechts gab es erhebliche Verunsicherungen für die Lehrerinnen und Lehrer im Land, die Positionen des Kultusministeriums bringen nun endlich Klarheit“, sagte Käppeler in Stuttgart nach Eintreffen des Antwortschreibens. Bei der Verwendung von Papierkopien aus Büchern, Zeitschriften oder Zeitungen für den Unterricht ändere sich faktisch nichts. Käppeler: „Hier hat bis auf die FDP eine parteiübergreifende Mehrheit im Bundestag dafür gesorgt, dass das bewährte Kopierrecht gültig bleibt.“ Auch beim Mitschneiden von Radio- und Fernsehsendungen habe sich nichts geändert, hier sei nach wie vor ein Erwerb der Rechte notwendig.

Die Lehrer müssten künftig allerdings bei der Verwendung digitalisierter Kopien einige neue Regeln beachten. „Werden Ausschnitte digitalisiert und danach beispielsweise ins schulische Intranet gestellt, sind die Vorgaben für Papierkopien nicht mehr gültig“, erläuterte der SPD-Abgeordnete. Bei Kopien speziell aus Schulbüchern müsse vorher die Erlaubnis der Verlage eingeholt werden, bei anderen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften sei die Digitalisierung kleiner Ausschnitte hingegen erlaubt. Käppeler: „In diesen Fällen ist aber eine Vergütung an eine Verwertungsgesellschaft zu zahlen.“

Schulsekretariate zu wenig beachtet

SUTTGART. (rei) Der SPD-Landtagsabgeordnete Klaus Käppeler (Zwiefalten) hat die Landesregierung zur einer Stellungnahme über die Situation der Schulsekretariate aufgefordert. Käppeler reagierte damit auf ein Gespräch mit Schulsekretärinnen aus dem Landkreis Biberach, die dem Abgeordneten über die ihrer Ansicht nach unbefriedigende Situation an vielen Schulen berichtet hatten.

„Den Schulsekretariaten kommt immer größere Bedeutung zu. Für Anliegen, die von außerhalb an die Schule herangetragen werden, sind sie vielfach erste Anlaufstellen“, begründete Klaus Käppeler seine Anfrage an die Landesregierung. Darüber hinaus hätten sie einerseits die Schulleitung zu unterstützen, andererseits sind sie aber für viele Schüler, Lehrer und Eltern auch Kontaktperson bei allen Fragen und sonstigen Problemen. Käppeler: „Angesichts dieses Hintergrunds muss auch die in der Denkschrift 2003 des Rechnungshofs Baden-Württemberg festgehaltene Aussage, dass Schulleitungen von Schulsekretariaten nicht optimal unterstützt werden, Konsequenzen nach sich ziehen.“

Käppeler verlangt nun von der Landesregierung Auskunft über die personelle Ausstattung in diesem Arbeitsfeld. Dabei interessiert den SPD-Abgeordneten auch die übliche Vergütung der Schulleitungsassistentinnen. Zudem will Käppeler wissen, wie viele Schule ohne Sekretariate auskommen müssen. „Die Initiative hat zum Ziel, ein Anforderungsprofil für Fachkräfte in den Schulsekretariaten zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden zu entwickeln, eine Stellenbeschreibung vorzulegen und diese in bestimmten Zeitabständen zu aktualisieren.“ Mit einer Antwort der Landesregierung ist im November zu rechnen.

Gegen Aufgabe der Zivildienstschule in Bodelshausen

BODELSHAUSEN. (rei) In einem Brief an das Bundesfinanzministerium hat sich der SPD-Wahlkreisabgeordnete Klaus Käppeler für ein Bestehen der Zivildienstschule Bodelshausen eingesetzt.

„Die Schule ist für die jungen Kriegsdienstverweigerer eine wertvolle Vorbereitung auf den Dienst vor allem in den sensiblen Bereichen sozialer Einrichtungen“, schrieb Käppeler an den Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Manfred Overhaus. Diese Vorbereitung könne in ihrem Wert für den qualifizierten Dienst am Menschen kaum durch Einsparungen im Bundeshaushalt aufgewogen werden.

Zudem, so Käppeler, sei die Zivildienstschule im ländlichen Raum auch ein wichtiger Arbeitgeber im Verbund mit anderen Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege. Der SPD-Abgeordnete verwies abschließend auf die positive Resonanz, die der Geschäftsführer der Körperbehindertenförderung Neckar-Alb, Thomas Seyfarth, aus dem Bundesfamilienministerium erhalten habe. „Bundesministerin Renate Schmidt hat den Wert der Ausbildung nicht in Frage gestellt, sodass eine Auflösung der Schule aus fachlichen Gründen schwer zu rechtfertigen wäre.“

Zusatzinformation:

Der Bundesrechungshof hat in einem Bericht von 2003 den Bestand der derzeit bundesweit zwanzig Zivildienstschulen kritisch hinterfragt. Vor dem Hintergrund mittelfristig weiter sinkender Zahlen von Wehpflichtigen bzw. Zivildienstleistenden wurde eine Zusammenlegung bzw. Senkung der Kapazitäten der betreffenden Schulen angeregt.

Der Rechnungshofbericht wird derzeit von Fachbeamten des Bundesfinanzministeriums geprüft, eine abschließende Entscheidung auf der politischen Ebene steht also noch aus.

Eine Schließung der Zivildienstschule Bodelshausen ist also aktuell nicht geplant, entsprechende Aktivitäten für den Erhalt der Schule in Bodelshausen zielen derzeit vor allem darauf ab, die politische Ebene möglichst frühzeitig für das Thema zu sensibilisieren.