Ausschuss fordert Verwendung von gentechnisch unverändertem Futter im Bereich des Qualitätszeichens Ba-den-Württemberg

Nach Angaben Käppelers forderte das Gremium als Ergebnis der Auswertung der Ausschussreise nach Brasilien, der öffentlichen Anhörung vom 16. Juli 2014 sowie der anschließenden Diskussion im Ausschuss die Landesregierung auf, das Ziel einer von genetisch verändertem Organismus (GVO) freien Fütterung im Bereich des Qualitätszeichens Baden-Württemberg (QZBW) für die tierischen Produkte Honig, Lamm, Geflügel, Eier und Fisch ab 1. Januar 2015 verbindlich umzusetzen. Außerdem sollten möglichst rasch, spätestens aber bis zum 31. Dezember 2017, die Bereiche Milch, Schweine- und Rindfleisch Schritt für Schritt praxis- und marktorientiert umgestellt werden. Darüber hinaus werde verlangt, flankierende Maßnahmen, die die schnellstmögliche Umstellung des gesamten QZBW auf GVO-freie Fütterung und eine nachhaltig erfolgreiche Bedienung dieser Märkte unterstützten, zu ergreifen bzw. zu veranlassen. Der Landtag solle bis zum 31. Dezember 2015 über den Umsetzungs- und Umstellungsprozess, die Maßnahmen und die Ergebnisse unterrichtet werden, erklärte Käppeler.

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