Landesnaturschutzgesetz und Biosphärengebiet

PLENUM   101. Sitzung, 09. November 2005

TOP 5: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften

Drucksache 13 / 4768
Gesetzentwurf der Landesregierung

Frau Präsidentin
meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!

Ich gebe es zu: Als wir hier in diesem Hohen Hause am 1. Juli 2004, also vor über einem Jahr über Perspektiven für die zukünftige Entwicklung des Truppenübungsplatzes Münsingen und über Naturschutz eben dort diskutierten, war mein Redebeitrag von mehr Skepsis geprägt, als er heute ist. Aber wer konnte damals ahnen, dass der langjährige Ministerpräsident aus dem Amt gedrängt würde und dass damit endlich der Weg frei wird, das Bundesnaturschutzgesetz in ein Landesgesetz umzusetzen! Dass es jetzt so zügig in die Umsetzung geht, ist zu begrüßen.

Unseren Antrag vom 19.04.2004, bei dem wir forderten:
„1. dem Landtag eine konkrete Planung für eine Unterschutzstellung des Gebietes
vorzulegen;
2. dabei den TÜP Münsingen als Schutzgebiet innerhalb eines größeren Schutzgebietes vorzusehen, z. B. eines Entwicklungsnationalparks oder eines Biosphärenreservates gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz“

haben Sie mit Ihrer Mehrheit abgelehnt. Wenn Sie heute nun diesen Forderungen nachkommen, so freut uns das. Noch mehr würden wir uns freuen, wenn Sie das so auch sagen würden!

Was bisher insbesondere von kommunaler Seite angedacht und vorangetrieben wurde kann sich sehen lassen: Von den Städten Münsingen und Bad Urach sowie der Gemeinde Römerstein die Erklärung, einer Ausweisung eines Biosphärengebietes zuzustimmen und unter Federführung des Landrates in Zusammenarbeit mit den Behörden den Projektantrag voranzutreiben.

Von Seiten des Landes wird auch agiert: Eine Lenkungskommission wurde eingerichtet und auch ein Fachbeirat hat schon getagt.

Alle sind sich einig: Hier handelt es sich um ein UNESCO – Schutzgebiet, von denen es in 57 Ländern weltweit 459 gibt. In dieser Modellregion kann aufgezeigt werden, wie Mensch und Natur sich weiterentwickeln. Die Menschen in unserer Region sehen die Ausweisung als Biosphärengebiet insgesamt positiv und als Chance. Sie sind durch das Landesprogramm PLENUM und das Bundesprogramm „Regionen aktiv“ mit der Entwicklung eines solchen Gebietes von „unten nach oben“ vertraut und haben verstanden, was Schützen durch Nützen bedeutet. Sie sind sich bewusst, dass eine landwirtschaftliche Nutzung in der Kernzone – 3% der Gesamtfläche – nicht möglich ist. Aber das ist nicht so tragisch, weil man da splitterbelastete Gebiete einplant, die ohnehin kontaminiert sind und die nicht von Munitionsresten befreit werden können.
Vor Ort sieht man die Chancen im Tourismus, die das Label „Einziges Biosphärengebiet in Baden-Württemberg“ als Markenzeichen mit sich bringen kann. Da Urlauber immer mehr Wert auf eine intakte Landschaft legen, kann sich die Schwäbische Alb mit diesem Alleinstellungsmerkmal weiter profilieren.
Ende dieses Sommers habe ich eine geführte Fahrradtour über den Truppenübungsplatz organisiert und ich sage Ihnen: Die Landschaft ist überwältigend, Sie können stundenlang unterwegs sein und merken nichts von Zivilisation und was am meisten beeindruckt: Sie können die Stille hören!

Nun ist die Verabschiedung eines Gesetzes eine Sache, die Umsetzung danach aber eine ganz andere.

Bei genauer Nachfrage steht das ganze Projekt unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Ohne ausreichende Dauerfinanzierung wird das Projekt Makulatur bleiben: Nach ersten Berechnungen braucht es mindestens 10 hauptamtliche Kräfte, die den Platz pflegen und Besucherströme lenken sowie zusätzliche Gelder um Projekte durchführen zu können. Das heißt unter 1 Million Euro jährlich ist das Ganze nicht zu machen. Zur Finanzierung schwirren unterschiedliche Zahlen – und bei den Verantwortlichen unterschiedliche Vorstellungen und Forderungen umher.
Da wird von Landesseite gerne auf die Verantwortung des Bundes verwiesen. Die Grünen sprachen in ihrem Antrag vom Juli 2003 das Bundesprogramm für Naturschutzgroßprojekte an, die es beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) geben soll, der frühere Landrat Dr. Wais nannte in einer Pressemeldung vor ca. einem Jahr die Zahl 8 Millionen €.

Nun laufen die Überlegungen und wohl auch schon ein Antrag des Ministeriums für Ländlichen Raum und Landwirtschaft an die Landesstiftung, sich in eine Unterstiftung einzubringen, eine Unterstiftung, die jährlich 1 Million € abwirft, also ein Volumen von mindestens 20 Millionen haben sollte! Genaues weiß man nicht! Was zahlt der Bund? Was bringt das Land?

Wir fordern eine rasche Offenlegung dieser Zahlen und eine Klärung des rechtlichen Zustands. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn die Landesstiftung im Rahmen ihrer Möglichkeiten hier mitfinanziert. Aber man muss wissen, dass eine Unterstiftung deswegen eine rechtlich äußerst komplizierte Angelegenheit und schwierig zu konstruieren ist, dass eine Dauerfinanzierung nicht möglich sein kann, weil Staats- bzw. gesetzliche Aufgaben nicht durch die Stiftung erledigt werden dürfen. Ein dankbares Feld für Juristen und Steuerprüfer tut sich hier auf – Ausgang offen!

Deswegen muss ich – auch wenn wir als SPD – Fraktion die Neuordnung des Naturschutzrechtes insgesamt befürworten, meiner Forderung Nachdruck verleihen, die ich am 1. Juli vergangen Jahres an dieser Stelle gemacht habe:
Wir haben nun ein Konzept, jetzt fehlt noch das Entscheidende: das Geld.
Aber vielleicht hat ja der Ministerpräsident bei seinem angekündigten Besuch im Januar seine Schatulle dabei. Der von der Konversion gebeutelten Region ist das zu wünschen!

Landesmittel für Ortskern Engstingen

STUTTGART/ENGSTINGEN. (rei) Der SPD-Landtagsabgeordnete Klaus Käppeler (Zwiefalten) hat sich bei der Landesregierung für die Aufnahme der Gemeinde Engstingen in das Landessanierungsprogramm eingesetzt. Die Albgemeinde will im Ortskern in den Bereichen Trochtelfinger Straße und Mühlstraße umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchführen, die für die Kommune eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Bürgermeister Klaus-Peter Kleiner bat Käppeler um Unterstützung der Anträge auf Zuschüsse des Landes.

„Die Gemeinde Engstingen ist noch immer von den negativen Folgen der Konversion betroffen“, begründete Käppeler seine Forderung in einem Brief an Landeswirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP). Der SPD-Abgeordnete hatte sich noch im September vor Ort über den aktuellen Stand der Umnutzung vormals militärisch genutzter Liegenschaften informiert. Käppeler sieht nun die Gefahr, dass die laufende Konversion den Blick auf andere Probleme verstellen könnte. „Auch die im Antrag beschriebenen Sanierungsmaßnahmen im Ortskern sind wichtige Bausteine für die Gesamtentwicklung der Gemeinde“, stellte der Abgeordnete klar.

Käppeler bat den Minister um eine faire und sachlich abgewogene Prüfung des Antrags. Obwohl das Landessanierungsprogramm mit seinen Fördermitteln bereits mehrfach überzeichnet sei, habe er die Hoffnung, dass Engstingen dennoch zum Zuge komme. „Auch die Lage der Gemeinde im strukturschwachen ländlichen Raum spricht für die Aufnahme der Anträge in das Förderprogramm des Landes zur städtebaulichen Sanierung.“

Unternehmen brauchen DSL-Zugang

STUTTGART. (rei) In einer Anfrage an die Landesregierung hat der SPD-Landtagsabgeordnete Klaus Käppeler (Zwiefalten) auf Versorgungslücken mit schnellen Internetzugängen (DSL) hingewiesen.

„In Baden-Württemberg steht noch lange nicht allen Unternehmen und Privathaushalten ein leistungsfähiger Zugang zum weltweiten Datennetz zur Verfügung“, begründete Käppeler seine Anfrage an die Landesregierung. Der Abgeordnete und Sprecher für den Ländlichen Raum der SPD-Landtagsfraktion wies darauf hin, dass die Dienstleistungen der neuen Medien für viele Firmen in ländlichen Gebieten immer mehr zur Überlebensfrage werden. „Zu den entscheidenden Standortfaktoren gehören eben nicht mehr allein günstige Gewerbeflächen und eine optimale Verkehrsanbindung. Wo DSL-Zugänge fehlen, stehen wirtschaftliche Existenzen und Arbeitsplätze auf dem Spiel.“

Käppeler fordert zunächst eine Gesamtübersicht der DSL-Versorgung in Baden-Württemberg. „Auf dieser Grundlage ist dann zu überlegen, ob das Land im Rahmen der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum den Ausbau mit Breitbandanschlüssen unterstützen und vorantreiben kann.“ Dabei will Käppeler Netzbetreiber wie die Deutsche Telekom keineswegs aus ihrer Verantwortung entlassen: „Regierung und Landtag müssen hier eingehend prüfen, ob und wie weit die Netzbetreiber ihren Pflichten aus der Universaldienstleistungsverordnung bislang nachgekommen sind.“

Der SPD-Abgeordnete kennt das Problem auch aus eigener Anschauung: In seinem Wahlkreisbüro in Münsingen-Apfelstetten kann bis heute nur ein vergleichsweise langsamer ISDN-Anschluss für das Internet genutzt werden. Die Telekom hatte es auf Anfrage mehrerer Kommunen Mitte September dieses Jahres erneut abgelehnt, ein flächendeckendes DSL-Netz auf der Schwäbischen Alb zu installieren.